Die Richter in Karlsruhe stellten fest, dass es kein Recht auf Gegenschlag gibt. Das heißt, dass Mitglieder der Bundesregierung nicht auf die gleiche Weise reagieren dürfen, wie sie angegriffen wurden. Dieses Neutralitätsgebot gilt auch, wenn kein Wahlkampf ist, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.
Regierungsmitglieder haben Neutralitätsgebot
Anlass für die Verhandlung war ein Aufruf der noch amtierenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Auf der Homepage ihres Ministeriums forderte sie zum Boykott einer AfD-Demonstration auf. Damit hat sie laut Urteil gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Mit der Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.