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Urteil im Prozess gegen Österreichs "Identitäre Bewegung"

Urteil am Landesgericht Graz gegen die rechtsextremistische "Identitäre Bewegung Österreichs": Alle 17 Beschuldigten wurden vom Vorwurf der Gründung einer kriminellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen. Von Clemens Verenkotte

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Das Landesgericht Graz sprach die Angeklagten – zehn führende Mitglieder der "Identitären Bewegung Österreich" und sieben Sympathisanten – vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie der Volksverhetzung frei. Zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung zu Geldstrafen von 720 Euro bzw. 240 Euro verurteilt.

Verfassungsschutz führt "Identitäre Bewegung Österreich" als rechtsextrem auf

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten unter anderem vorgeworfen, "radikale fremden- und islamfeindliche Ideologie zu verbreiten". Die sogenannte "Identitäre Bewegung Österreich" wird in den Berichten des österreichischen Verfassungsschutzes seit Jahren als rechtsextrem aufgeführt.

Störaktionen an der Universität Klagenfurt

Die Angeklagten hatten die Anschuldigungen zurückgewiesen. Sie hätten zwar an Störaktionen an der Universität Klagenfurt teilgenommen, aber von Volksverhetzung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung könne keine Rede sein.