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Unrechtmäßig abgeschobener Asylbewerber soll zurückgeholt werden

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will einen wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen. "Das BAMF will die für die Rückholung nötigen Schritte einleiten" bestätigte eine Sprecherin zu dem Fall.

Die Anwältin des offenbar zu Unrecht abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan rechnet mit einer baldigen Rückkehr des 20-Jährigen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF ) "hat sich wegen der Rückholung bei mir nach Kontaktdaten erkundigt", sagte die Anwältin Sonja Steffen. "Das ist für mich die beste Nachricht des Tages", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete. Die Ausländerbehörde in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern wusste nach den Worten Steffens von der laufenden Klage des Afghanen gegen die Asylablehnung.

Nasibullah S. war am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen von München aus nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen die Ablehnung seines Asylantrags beim Verwaltungsgericht Greifswald seit April 2017 klagte. Das BAMF ging nach Angaben des Schweriner Innenministeriums davon aus, dass die Klage zu spät eingereicht worden sei und gab den Afghanen im Mai 2017 beim zuständigen Ausländeramt in Neubrandenburg zu Abschiebung frei.

Frage der fristgerechten Klage gilt als Streitpunkt

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald sagte, der Mann "hätte so nicht abgeschoben werden dürfen". Die Entscheidung, ob die Klage fristgerecht war, "lag in der Kompetenz des Gerichts". Er verwies darauf, dass das Gericht das BAMF während des noch laufenden Verfahrens im August 2017 vorläufig informiert hatte, dass die Richter alle Fristen für gewahrt ansahen. 

Ob dies der Ausländerbehörde in Neubrandenburg mitgeteilt wurde, ist unklar. Ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Schwerin verwies jedoch darauf, dass die kommunale Ausländerbehörde an die Angaben des BAMF gebunden gewesen sei, wonach der Abschiebung nichts im Wege stand.