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Ein Ausdruck des "Masterplan Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

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Unionsstreit um Seehofers Masterplan

Lange kannte ihn keiner so wirklich, jetzt wurde Seehofers "Masterplan Migration" geleakt. Es handelt sich dabei nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings um eine Fassung, die möglicherweise noch nicht die endgültige ist. Von Lisa Weiß

Ein Kernpunkt des Masterplans in der Version vom 22. Juni: Zurückweisungen an den Grenzen. Wie aktuell schon praktiziert, sollen Menschen an der Grenze zurückgewiesen werden, bei denen ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht. Auch wenn sie angeben, einen Asylantrag stellen zu wollen. Außerdem geht es im Masterplan um das Thema, über das die Union aktuell streitet:

"Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind." Masterplan Migration, Version vom 22.06.2018

Mehr sichere Herkunftsländer

Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien und weitere Staaten sollen als sogenannte sichere Herkunftsländer definiert werden. Für Menschen aus sicheren Herkunftsländern gilt ein beschleunigtes Asylverfahren, weil man davon ausgeht, dass sie im Regelfall in ihren Herkunftsländern nicht verfolgt werden. Dieses beschleunigte Asylverfahren soll laut Masterplan in Zukunft auch bei Menschen durchgeführt werden, die keine Identitätspapiere wie beispielsweise einen Pass vorlegen.

Härtere Gangart bei Abschiebungen

Abschiebungen sollen laut Masterplan effektiver werden. Es soll beispielsweise überprüft werden, ob Menschen abgeschoben werden können, obwohl sie Rechtsmittel eingelegt haben, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde und darüber noch nicht entschieden wurde. Überprüft werden soll auch, ob man Straftäter auch schon bei geringeren Vergehen abschieben kann.

Mehr Haftplätze

Für Menschen, die nicht abgeschoben werden können, weil sie beispielsweise kein Identitätsdokument vorlegen, soll es eine "Bescheinigung unterhalb der Duldung" geben. Bereits eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur eine Bescheinigung darüber, dass die Abschiebung dieser Person vorübergehend ausgesetzt worden ist. Der Masterplan sieht außerdem mehr Plätze in Abschiebungshaftanstalten vor. Außerdem sollen Abschiebungsgefangene nicht mehr getrennt von anderen Häftlingen untergebracht werden - dies aber nur befristet.

Später Sozialhilfe

Aktuell haben Asylbewerber und Geduldete nach Ablauf von 15 Monaten Anrecht auf Sozialhilfe, vorher fallen sie unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Seehofer will, dass Asylbewerber und Geduldete künftig drei Jahre lang keine Sozialhilfe bekommen, sondern nur die niedrigeren Sach- und Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer keinen Pass vorlegt oder sich weigert, auszureisen, wenn sein Asylantrag abgelehnt wurde, dem sollen diese Leistungen gekürzt werden können.

Finaler Masterplan?

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums weist allerdings darauf hin, dass Horst Seehofer die Fassung des Masterplans, die derzeit kursiert, als CSU-Vorsitzender vorgelegt habe, nicht als Bundesinnenminister. Im endgültigen Masterplan könnte es also noch Änderungen in einigen Punkten geben.