Bildrechte: picture-alliance/dpa

Junge Flüchtlinge

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

CDU für medizinische Altersermittlung bei jungen Flüchtlingen

Die Union dringt darauf, dass bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine medizinische Untersuchung vorgeschrieben werden soll, um das Alter festzustellen.. Vorbild sei Österreich, wo dieses Verfahren üblich sei.

Gegenüber der Welt am Sonntag erklärte der CDU-Innenexperte Ansgar Heveling, es gebe mit Recht für unbegleitete minderjährige Migranten eine besonders aufwendige Betreuung. Sie solle aber nur denjenigen zugutekommen, die wirklich minderjährig seien.

"Die medizinische Altersfeststellung muss bundeseinheitlich durch Gesetz vorgeschrieben werden. Eine neue Bundesregierung muss hierzu rasch einen Entwurf vorlegen." Ansgar Heveling, CDU-Innenexperte

Vorbild Österreich

Anerkannte medizinische Möglichkeiten und Standards gebe es bereits. Ihre Anwendung sei in Nachbarländern wie Österreich gang und gäbe, so Heveling.

Ins selbe Horn stieß Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion. Sie verlangte "bundeseinheitliche Standards für die Altersfeststellung von jugendlichen Ausländern, die ohne Papiere nach Deutschland einreisen". Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe dürfe nur wirklich Schutzbedürftigen zukommen - im Bedarfsfall auch jungen Volljährigen bis 21 Jahren.

Trickst fast die Hälfte?

Die CDU-Politikerin sagte der Zeitung, es sei nicht länger hinnehmbar, dass durch die "laxe Handhabung vieler Jugendämter nach Schätzungen von Experten mindestens ein Drittel bis zur Hälfte der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter ist - eine große Anzahl sogar Mitte zwanzig". Schön forderte zudem: "Wir sollten uns an unseren Nachbarländern Österreich, Dänemark und Schweden orientieren und zusammen mit den Ländern ein geregeltes Verfahren festschreiben."

Röntgenstrahlen sollen helfen

Wenn durch Inaugenscheinnahme nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, ob ein junger Ausländer noch minderjährig sei, "sollten zwingend Mediziner zur Begutachtung" hinzugezogen werden.

"Lässt sich auch durch die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife das Alter nicht eindeutig ermitteln, dürfen Röntgenuntersuchungen der Handknochen, des Schlüsselbeins oder der Zähne kein Tabu sein. Durch diese Untersuchungen kann zumindest ein Mindestalter diagnostiziert werden, was für die Entscheidung, ob eine Betreuung durch die Jugendhilfe erfolgen muss, ausreicht." Nadine Schön (CDU), stellvertretende Fraktionsvorsitzende