Die Straßburger Richter urteilten in den Fällen von Altan und Alpay, dass ihre Meinungsfreiheit und die Rechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden seien. Sie schlossen sich damit der Einschätzung des türkischen Verfassungsgerichts an. Türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 verhaftet worden waren, haben somit zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt.
Urteil des Verfassungsgerichts ignoriert
Altan hatte laut EGMR vor dem Putsch im TV-Sender Can Erzincan TV ein politisches Diskussionsprogramm veranstaltet. Bei Ermittlungen gegen Anhänger der von Ankara als Terrororganisation eingestuften Gülen-Bewegung wurde er am 10. September 2016 festgenommen. Im April 2017 erhob die Istanbuler Staatsanwaltschaft Anklage. Sie warf Altan vor, unter anderem versucht zu haben, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen. Das türkische Verfassungsgericht entschied allerdings am 11. Januar 2018, dass seine Rechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzt worden seien. Ungeachtet dessen lehnte das zuständige Istanbuler Gericht Altans Antrag auf Freilassung ab. Er sitzt laut EGMR immer noch im Gefängnis.
Alpay erst kürzlich entlassen
Ähnlich liegt der Fall Alpay. Er war laut EGMR vor dem Putsch für die Zeitung "Zaman" tätig. Das Blatt sei wegen Nähe zur Gülen-Bewegung nach dem Putsch geschlossen. Alpay wurde noch im Juli 2016 verhaftet. Auch ihm wurde unter anderem vorgeworfen, er habe die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen versucht. Das Verfassungsgericht in Ankara erkannte jedoch bei ihm ebenso eine Verletzung grundlegender Rechte. In der Zwischenzeit hat sich das türkische Verfassungsgericht erneut mit den Fällen beschäftigt, wie eine EGMR-Sprecherin erklärte. Demnach wurde Alpay vor wenigen Tagen aus der Haft entlassen.