Corona-Infizierte müssen in Österreich ab 1. August nicht mehr in Isolation. "Wir machen jetzt Verkehrsbeschränkungen statt verpflichtender Quarantäne", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in Wien. Die grundsätzliche Lockerung werde ab 1. August gelten.
Infizierte mit Maske außer Haus
Auch Infizierte dürften nun weiter unterwegs sein, allerdings mit FFP2-Maske. "Wer krank ist, bleibt zu Hause", appellierte Rauch zugleich an die Bürger. Die Entscheidung sei gerade auch mit Blick auf die psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise gefallen, sagte Rauch. Weltweit hätten Ängste und Depressionen zugenommen. "Wir gehen einfach gut vorbereitet in eine neue Phase der Pandemie-Bekämpfung."
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"Können Pandemie nicht wegtesten oder wegimpfen"
"Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen und nicht wegabsondern", hieß es. Weiterhin gelte eine Meldepflicht, um einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu behalten. Im Herbst drohe mit der Gaskrise, der Teuerung und dem Krieg in der Ukraine ohnehin eine schwierige Situation für die Bevölkerung, sagte Rauch der "Tiroler Tageszeitung" (Dienstag). "Ich bin Sozial- und Gesundheitsminister, deshalb beschäftigt mich mittlerweile die soziale Frage und die Frage der sozialen Verwerfungen mindestens ebenso intensiv wie die Corona-Krise", sagte Rauch der Zeitung.
Andere Länder als Vorbilder
Rauch verwies auf internationale Vorbilder wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz. Dort sei die Quarantäne ohne größere Folgen teils seit Monaten abgeschafft. Deutlich wie nie stellte die Regierung auch die Aussagekraft der Zahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern infrage. Eine genaue Analyse ergebe, dass nur etwa die Hälfte der entsprechenden Patienten als Hauptdiagnose Covid habe, sagte Katharina Reich, Expertin des Gesundheitsministeriums.
Zu den Verkehrsbeschränkungen zählt ein Betretungsverbot für infizierte Besucher in Krankenanstalten ebenso in Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen. Wie aus dem der Nachrichtenagentur APA vorliegenden Entwurf weiter hervorgeht, dürfen aber infizierte Mitarbeiter an diesen Orten mit Maske weiter ihrem Job nachgehen. Im Freien und bei einem Mindestabstand von zwei Metern entfällt die Maskenpflicht.
Schutzverordnung für Risikogruppen wieder in Kraft
Zum Schutz besonders gefährdeter Menschen wird die Risikogruppen-Verordnung bis Oktober befristet wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sagte. Damit können Mitarbeiter freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich liegt mit rund 900 Fällen pro 100.000 Einwohner und Woche über dem deutschen Wert. Im Vergleich zum Sommer des Vorjahres müssen aktuell wesentlich mehr Patienten in den Krankenhäusern betreut werden.
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