Transitzentren an den deutschen Außengrenzen – die Idee gab es schon vor drei Jahren, in der Hochphase des Flüchtlingszustroms. Flüchtlinge sollten bei Verdacht eines unbegründeten Asylantrags bis zur Entscheidung in sogenannte Gewahrsamseinrichtungen der Polizei gebracht werden, was höchstens vier Wochen dauern sollte.
Schon damals hieß es dazu von der EU-Kommission: Transitzentren seien zwar nicht verboten, aber nur eine außerordentliche Maßnahme für einen begrenzten Zeitraum.
Nach Gegenwind des Koalitionspartners SPD waren die Transitzonen schnell vom Tisch. Auch, weil schnelle Verfahren bei den damaligen Flüchtlingszahlen unmöglich gewesen wären. Stattdessen verständigte man sich auf Aufnahmezentren im Landesinneren, in denen Asylanträge im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden.
Transitzentren Manching, Regensburg und Deggendorf
2016 erneuerte die bayerische Staatsregierung ihre Forderung nach Transitzentren an der Grenze: für Flüchtlinge, die ohne Papiere einreisen wollen oder ihre Identität nicht belegen können.
"Polizisten, Ärzte, Dolmetscher und Richter müssten dort sitzen, die innerhalb kurzer Zeit entscheiden, wer bleiben darf und wer nicht." Horst Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident, 2016
Transitzentren kamen dann auch, in Bayern, aber nicht an der Grenze. Die Aufnahmezentren in Manching, Regensburg und Deggendorf wurden so bezeichnet, für Flüchtlinge mit geringeren Chancen auf Asyl. Deren Fälle werden seitdem dort zentral bearbeitet. Im Schnitt dauert das vier Monate, es können aber auch zwei Jahre werden.
Mit den jetzt beschlossenen Transitzentren haben sie nichts zu tun.
Neue Transitzentren nur für Dublin-Fälle an Grenze zu Österreich
"Das, was der Bund jetzt vereinbart hat, ist ja wieder eine spezielle Situation, speziell auch nur für die sogenannten Dublin-Fälle, und das auch auf der Grundlage, dass Details mit dem Nachbarland Österreich abgesprochen werden, und deshalb müssen wir die weiteren Gespräche des Bundes mit dem Nachbarland abwarten, und erst dann kann man an die konkrete Umsetzung von Transitzentren gehen." Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister
Das wird dauern. Und weitere Hürden stehen im Weg, meint Rechtsanwalt Franz Bethäuser. Er lehrt Asylrecht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität und sagt, rechtlich würde es sich um Transitzonen wie an Flughäfen handeln. Die dafür nötige europäische Verfahrensrichtlinie habe Deutschland aber noch nicht umgesetzt.
Asylrechtler sieht Probleme mit Zeit und Menschenrechtskonvention
Zudem brauche auch die Behandlung sogenannter Dublin-Fälle, wenn Flüchtlinge also bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, erhebliche Zeit:
"Weil ich die Person anhören muss, ich muss den Drittstaat fragen, ob er überhaupt mit der Überstellung einverstanden ist - da hat der Drittstaat zwei Wochen Zeit. Dann kommt die Antwort, oder eine Nachfrage von diesem Drittstaat, und erst dann kann man versuchen, diesen Bescheid zu machen. Dann liegt der Bescheid vor, dann hat der Betroffene eine Woche Zeit, dagegen vorzugehen, dann geht's vor Gericht. Das ist in der kurzen Zeit, dass man sagt, das sind ja nur ein paar Tage, wo jemand sich in dieser Einrichtung aufhält, sicher nicht zu machen." Franz Bethäuser, Rechtsanwalt
Und dann käme man zum Tatbestand der Freiheitsentziehung:
"Das war ein Somali, der am Flughafen Paris Orly längere Zeit festgehalten worden war und wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesagt hat: Das ist ein Verstoß gegen Art. 5 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) Recht auf Freiheit, also Freiheitsentziehung." Franz Bethäuser, Rechtsanwalt
Wie die geplanten Transitzentren schließlich aussehen und ob und wie sie funktionieren werden, kann heute noch niemand sagen.