Das Landgericht zeigte sich überzeugt, dass die Frau dreimal Feuer im Keller des Mehrfamilienhauses in Döbeln gelegt hat. Eine 85-jährige Nachbarin kam bei einem der Brände ums Leben.
Die 70-Jährige Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses zugegeben, selbst Zettel geschrieben zu haben, die nach den Bränden den Verdacht auf Ausländer lenken sollten.
Die gelernte Sachbearbeiterin habe zudem zahlreiche Falschanzeigen aufgegeben, wonach sie von Unbekannten bedrängt, bedroht und geschlagen worden sein soll, hieß es vor Gericht.
Aus Ausländerhass zur Brandstiftung gegriffen
Als Motiv nannte die Staatsanwaltschaft latenten Ausländerhass, Abneigung und Gleichgültigkeit gegenüber anderen Mitbewohnern sowie Geltungsbedürfnis. Die Anklagebehörde hatte 13 Jahre und sechs Monate Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch. Der Verteidiger hingegen hatte erklärt, dass seine Mandantin als Täterin nicht infrage komme.