Schulranzen
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Teures Schulmaterial - wer bekommt Hilfe bei der Finanzierung?

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Teure Schulmaterialien: So bekommen Sie finanzielle Hilfen

Bald beginnt wieder die Schule in Bayern. Doch Schulranzen, Turnbeutel und Klassenfahrten kosten allesamt Geld - das aktuell bei vielen Menschen immer knapper wird. Für Schüler gibt es aber finanzielle Hilfen. Wie und wo? Die wichtigsten Antworten.

Für Schulbedarf, also alles an Materialen, was man für die Schule benötigt, können Schülerinnen und Schüler 156 Euro pro Jahr erhalten, und zwar 104 Euro zu Beginn des Schuljahres im Sommer 2022 und nochmal 52 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Winter. Die Unterstützung für Schulbedarf wird jährlich ebenso wie die Regelsätze erhöht. Die Mittel aus dem sogenannten Schulbedarfspaket kommen aus dem Bundeshaushalt; die Sätze sind in ganz Deutschland gleich hoch. Manche Städte bieten darüber hinaus zusätzliche Hilfen an.

Wer hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 156 Euro Unterstützung pro Schuljahr und Schulkind, wenn sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, außerdem Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Unterstützung zum Schulbedarf gilt für Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Geburtstag, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wofür gibt es Hilfen?

Das Schulbedarfspaket ist Teil des Bildungs- und Teilhabe-Pakets. Das beinhaltet u. a. finanzielle Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten, einen Zuschuss für den Schulbus, das Mittagessen in Kita oder Schule und Nachhilfe, sowie 15 Euro pro Monat für Aktivitäten wie den Sportverein oder die Musikschule (bis zum 18. Geburtstag).

Wie stelle ich einen Antrag?

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld bezieht, muss Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht extra beantragen, das geschieht automatisch bei jeder Neu- oder Weiterbewilligung des ALG II, es muss aber ein Anlageblatt ausgefüllt werden. Zuständig sind die Jobcenter.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, muss die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit einem gesonderten Formular beantragen und die Ansprechpartner bei der Kommune erfragen, z.B. im Rathaus oder auf der Kreisverwaltung. Eine Übersicht bietet auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In München zum Beispiel können die Leistungen schriftlich in den Sozialbürgerhäusern gestellt werden. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem AsylbLG stellen den Antrag beim Amt für Wohnung und Migration.

Zusätzliche Hilfen in Nürnberg und München

Die beiden Großstädte München und Nürnberg helfen bedürftigen Familien zusätzlich mit Sonderaktionen:

Münchner Familien mit kleinem Geldbeutel sollen 100 Euro Zuschuss der Stadt für Schulmaterialien bekommen. Das hat der Feriensenat des Stadtrats auf Antrag der CSU beschlossen. So sollen die Familien von steigenden Kosten und Inflation entlastet werden. In der Sitzung am kommenden Mittwoch, den 7. September, ist das Sozialreferat aufgefordert, einen Vorschlag zu präsentieren, wer den Zuschuss in Anspruch nehmen kann und wo die Einkommensgrenzen dafür liegen.

In Nürnberg ruft das "Netz gegen Armut" schon seit 2007 Unternehmen zu Geld- und Sachspenden auf. Der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes kümmert sich dann darum, dass Menschen mit Nürnberg-Pass Schulranzen und alle anderen Schulsachen bekommen, die der Nachwuchs benötigt.

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