Bislang könnten die Lasergeräte für das Entfernen von Tattoos "von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist", sagte eine Ministeriumssprecherin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie betonte, dass derartige Anwendungen aber durchaus "mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden sind".
Fachärztliche Expertise erforderlich
Diese Regelungslücke solle geschlossen werden. "Denn auch wenn die Laseranwendung aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist bei der Durchführung fachärztliche Expertise erforderlich." Nach einer Studie des Forschungsinstituts Aproxima im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) haben sich mehrere Zehntausend Menschen in Deutschland schon mal ein Tattoo mit Laser entfernen lassen.
Bleibende Nebenwirkungen
Der Studie zufolge kommt es allgemein bei Laserbehandlungen in mehr als jedem sechsten Fall zu bleibenden Nebenwirkungen. Dazu gehören etwa Hell- und Dunkelfärbungen der Haut, aber auch Narben. In rund 40 Prozent der Anwendungen treten vorübergehende Nebenwirkungen auf, etwa Rötungen.