Ein Plakat mit der Aufschrift "Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht" hängt am Eingang des Krankenhaus "Rechts der Isar".
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Ein Plakat mit der Aufschrift "Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht" hängt am Eingang des Krankenhaus "Rechts der Isar".

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"Symbolträchtig": Letzte Corona-Regeln in Deutschland enden

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, 3G, 2G, Test- und Maskenpflichten: Mehr als drei Jahre lang galten in Deutschland stetig wechselnde Corona-Maßnahmen - teils ein Regel-Wirrwarr. Pünktlich zu Ostern enden nun die letzten staatlichen Vorgaben.

So ein Osterfest hatte es in Deutschland zuvor noch nicht gegeben: Keine Besuche bei Verwandten oder Freunden, kein gemeinsames Ostereier-Suchen von Enkeln mit ihren Großeltern, kein Kirchgang - im April 2020 war Deutschland wegen Corona im Lockdown, Bayern hatte besonders scharfe Regeln. Ein Jahr später der Wirbel um die "Osterruhe": Bund und Länder beschlossen einen verschärften Oster-Lockdown mit zwei zusätzlichen "Ruhetagen". Zwar kippte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Entscheidung rasch wieder - strenge Beschränkungen galten trotzdem.

Erst 2022 war ein vergleichsweise unbeschwertes Osterfest mit nur wenigen Maßnahmen möglich, dieses Jahr nun enden pünktlich zu den Feiertagen alle verbliebenen staatlichen Corona-Vorgaben in Deutschland: Am Freitag laufen auch die letzten Maßnahmen aus, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes vorschreibt - die FFP2-Maskenpflichten für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten in Arztpraxen. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit für die Bundesländer, eigene weitergehende Regelungen erlassen zu können. Bayern hatte seine landesrechtlichen Corona-Regeln schon vor fünf Wochen restlos abgeschafft.

"Freiheit ist nun wieder die Regel"

Ja, Deutschland verabschiedet sich später als manch anderes europäisches Land von seinen letzten Maßnahmen. Dennoch: All jene, die noch vor wenigen Monaten spekuliert hatten, die Politik werde in Deutschland nie mehr eine "völlige Freiheit" wie vor Corona zulassen, werden eines Besseren belehrt. Der Karsamstag 2023 geht einher mit der Rückkehr zur kompletten Normalität. "Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der "Welt am Sonntag": "Freiheit ist nun wieder die Regel."

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte auf BR24-Anfrage: "Zum ersten Mal seit mehr als drei Jahren gelten dann keinerlei allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen mehr, weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht. Ein symbolträchtiger Schritt gerade zu Ostern." Es seien herausfordernde drei Jahre gewesen. "Aber wir haben sie gemeistert - auf diesen Kraftakt der Solidarität können wir alle stolz sein."

Hauseigene Maskenpflicht möglich

Trotz des Endes der staatlichen Corona-Regeln kann es gerade im Gesundheitswesen durchaus passieren, dass an manchen Orten Masken per Hausrecht verlangt werden. In Krankenhäusern würden Hygiene und Infektionsschutz weiterhin eine "herausragende Rolle" spielen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, der Nachrichtenagentur AFP. "In diesem Sinne können Kliniken individuell eine hauseigene Maskenpflicht verhängen, wenn es den Umständen entspricht." Grundsätzlich begrüße die DKG, dass die Entscheidung über mögliche Maßnahmen nun bei den Krankenhäusern liege.

Nach Meinung der Geschäftsführerin der Caritas-Altenheime in der Erzdiözese München und Freising, Doris Schneider, ist die Aufhebung der letzten Maskenpflichten überfällig. "Man muss sich mal vorstellen: Über drei Jahre haben die Bewohner in ihrem eigenen Zuhause, in ihrem Schlaf- und Wohnzimmer nur Besuch empfangen können von Menschen, die eine Maske tragen." Die Infektionslage gebe so strenge Maßnahmen schon länger nicht mehr her. Andere, wie zum Beispiel der Pullacher Hausarzt Andreas Durstewitz, sehen die Lockerung mit Sorge - weil der Schutz durch die Maske im Wartezimmer wegfalle.

Corona-Einreiseverordnung läuft aus

Neben den letzten Maskenpflichten läuft am Freitag auch die Coronavirus-Einreiseverordnung aus. Sie legt die Regeln für die Einreise nach Deutschland aus Gebieten mit besorgniserregenden Virusvarianten fest. Zuletzt war die Verordnung zu Jahresbeginn die Grundlage für die vorübergehende Testpflicht für Reisende aus China.

Während im vergangenen Jahr leidenschaftlich über einen "Freedom Day" diskutiert worden war, kommt nun das Ende das letzten Maßnahmen eher unauffällig daher. Ursprünglich sollten deutlich mehr Corona-Beschränkungen bis 7. April gelten. Angesichts einer entspannteren Corona-Lage schaffte der Bund aber zunächst die FFP2-Maskenfplicht im Fernverkehr von Bus und Bahn vorzeitig ab, später auch die meisten Masken- und Testpflichten im Gesundheitswesen. Anfang Februar wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben, seit März gibt es keine kostenlosen Bürgertests mehr, am 1. April entfiel die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung. Am 4. April beendete mit seiner 33. Sitzung der Corona-Expertenrat der Bundesregierung seine Arbeit.

Rückblick: Teil-Impfpflicht, 3G, 2G, Ausgangssperre

Mit vielen strengen Corona-Maßnahmen und -Vorschriften war schon im vergangenen Jahr Schluss: Zum Jahreswechsel lief die umstrittene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen aus. Schon länger sind 3G- und 2G-Regeln, Teilnehmerobergrenzen, Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren Geschichte.

Wegen der häufigen Änderungen und der Unterschiede zwischen den Ländern war es oft schwierig, den Überblick zu behalten, wo genau welche Maßnahmen gelten. Bayern war dabei zwei Jahre lang meist das Land mit den schärfsten Vorgaben - Ministerpräsident Markus Söder (CSU) machte bundesweit als Deutschlands strengster Krisenmanager von sich reden, als Anführer des "Teams Vorsicht und Umsicht". Im vergangenen Jahr wechselte er ins "Team Freiheit" - und Bayern wurde zum Vorreiter bei Lockerungen.

Beschränkungen teilweise durch Gerichte gekippt

Die Corona-Regeln wurden immer wieder auch von Gerichten überprüft. Oft wurden sie bestätigt - so entschied zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren sowie Schulschließungen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Es gab aber auch juristische Schlappen für die Politik - unter anderem für die bayerische Staatsregierung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die 15-Kilometer-Grenze für Bewohner in Corona-Hotspots, die 2G-Regel im Einzelhandel, das Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots, das bayernweite Grillverbot, die Corona-Testpflicht für Grenzgänger und die vorgezogene Sperrstunde ab 22 Uhr für die Gastronomie. Die Corona-Ausgangsbeschränkung vom April 2020 stufte auch das Bundesverwaltungsgericht als unverhältnismäßig ein.

Innerhalb der Regierungskoalition macht sich vor allem Freie-Wähler-Gesundheitsexpertin Susann Enders dafür stark, die Corona-Politik auf Landes- und Bundesebene gründlich aufzuarbeiten: "Heute sind wir immerhin drei Jahre schlauer." Die Politik müsse für die Zukunft lernen. Auch aus der Opposition gibt es die Forderung, Lehren aus der Pandemie-Zeit zu ziehen. Insbesondere der Schaden durch Corona-Schulschließungen gilt längst als unstrittig.

Holetschek: "Gut gerüstet" für die Zukunft

Minister Holetschek sieht der Freistaat auf einem guten Weg. "Wir ziehen auch unsere Lehren aus den drei Pandemie-Jahren und haben schon jetzt vieles umgesetzt. Wir haben ein effizientes Monitoring aufgebaut, das uns auch bei künftigen Infektionsgeschehen helfen kann", erläutert der CSU-Politiker.

Es seien Hygiene- und Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen entwickelt worden, auf die bei Bedarf schnell wieder zurückgriffen werden könne. Bayern habe ein Pandemiezentrallager eingerichtet und viel gelernt über Beschaffung und Bevorratung von Medizinprodukten und Schutzausrüstung. "Ich sehe uns gut gerüstet, falls eine neue Pandemie kommen sollte."

Nach drei Jahren Corona-Pandemie ist es morgen soweit: Die Maskenpflicht fällt dort, wo es sie noch gibt: in Arztpraxen, Tageskliniken oder Altenheimen.
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Morgen ist es so weit: Die Maskenpflicht fällt dort, wo es sie noch gibt: in Arztpraxen, Tageskliniken oder Altenheimen.

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