Zwei Jahre lang hat der Verfassungsschutz Partei- und Wahlprogramme der AfD, Interviews, Reden und öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären und vieles mehr ausgewertet – der Prüffall AfD wurde gründlich geprüft.
Entstanden ist dem Vernehmen nach ein mehrere hundert Seiten umfassendes Gutachten, das die Grundlage bilden könnte, die AfD noch stärker in den Fokus des Verfassungsschutzes zu rücken. Soll aus dem Prüffall nun ein Verdachtsfall werden? Das zumindest berichteten mehrere Medien übereinstimmend.
Verdachtsfall: Anhaltspunkte zur Verfassungsfeindlichkeit
Immer wieder betonte Verfassungsschutzchef Tomas Haldenwang in den vergangenen Monaten, dass der offiziell aufgelöste Flügel der AfD weiterhin eine maßgebliche Rolle spiele. Der Flügel ist bereits seit dem vergangenen Jahr Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes – gilt also als erwiesen rechtsextremistisch. Der Verdachtsfall ist eine Stufe darunter – das heißt, der Verfassungsschutz sieht hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung.
Wie steht die AfD zu Menschenwürde und Demokratie?
Besonders im Fokus: die Haltung der AfD und der maßgeblichen Parteifunktionäre zum Thema Menschenwürde und Demokratie. Dabei ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zwar eine Behörde, die zum Bundesinnenministerium gehört, aber in der Entscheidung "beobachten oder nicht" unabhängig.
AfD unterstellt Taktik
Das wiederum stellt die AfD in Abrede. Sie behauptet, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert. Dass sie gerade jetzt zum Auftakt des Wahljahres komme, diene dem Ziel, der AfD zu schaden. Der Flügel habe sich aufgelöst und habe deshalb keinen steuernden Einfluss mehr auf die Partei. Bei den Wahlen zum Bundesvorstand habe sich zuletzt das Lager um Parteichef Jörg Meuthen durchgesetzt und eben nicht die Kandidaten, die dem Flügel zuzurechnen seien.
Nachdem die AfD Klage eingereicht hat, liegt der Ball nun beim Verwaltungsgericht in Köln.
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