Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert in einer heute veröffentlichten Studie, dass es Empfängern von Hartz IV-Leistungen insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe fehle. Gerade in der Coronakrise bedeute ein Leben mit Hartz IV existenzielle Not, so der Verband.
Alleinstehende in "strenger Armut"
Der Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands zufolge ist die Lage für alleinstehende Erwachsene besonders prekär. Diese Gruppe lebe in "strenger Armut". Ihr Einkommen liege 40 Prozent unter dem mittleren Einkommen in Deutschland. Bei den Familien seien es die Haushalte der Alleinerziehenden, die besonders unter Entbehrungen leiden.
Schlechtere Ernährung, Einsamkeit, soziale Isolierung
Der im Hartz-IV-Regelsatz berücksichtigte Anteil für Lebensmittel führe zu deutlich niedrigeren Standards bei der Ernährung, heißt es weiter. Durch mangelnde Teilhabe am gesellschaftlichen Leben seien die Bezieherinnen und Bezieher zudem stärker von Einsamkeit und sozialer Isolierung gefährdet. Auch hier sei das Problem bei Alleinstehenden am größten. So gebe es in mehr als einem Viertel aller Single-Haushalte aus Geldmangel keinen Internetanschluss.
Kein Schutz vor Armut
Das Arbeitslosengeld II schütze nicht vor Armut, sondern manifestiere sie, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
"Millionen Menschen sind von der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt, ausgegrenzt und werden immer weiter abgehängt." Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes
Forderung nach Erhöhung der Regelsätze
Mit Blick auf das momentane Gesetzgebungsverfahren zur Regelbedarfsermittlung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altergrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat, bis die Beiträge Anfang kommenden Jahres neu festgesetzt werden. Zudem brauche es eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim Bafög und im Asylbewerberleistungsgesetz.
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