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Sparkassen-Gewinn bleibt stabil

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Strafbefehl gegen Fahrenschon wegen Steuerhinterziehung

Strafbefehl gegen Fahrenschon wegen Steuerhinterziehung

Bis 2011 war er Finanzminister in Bayern, heute ist er Chef der deutschen Sparkassen. Jetzt ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft München gegen Georg Fahrenschon ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen worden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Fahrenschon bestätigte den Erhalt des Strafbefehls der "Bild"-Zeitung und dem "Handelsblatt". Er habe seine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, abgegeben, so der Präsident des Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

"Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass mir meine Vorbildrolle absolut bewusst ist." Georg Fahrenschon in der "Bild"

Der frühere CSU-Politiker wehrt sich aber gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung. Er habe den Strafbefehl daher nicht akzeptiert und bitte "das zuständige Gericht um eine vollständige und gerechte Bewertung des Sachverhalts".

Der DSGV teilte BR24 via Twitter mit, Fahrenschon habe keine Steuern hinterzogen, sondern nur die Steuererklärungen verspätet abgegeben. Alle Steuerschulden seien längst beglichen.

Finanzminister mit 40

Georg Fahrenschon (49) war 2008 mit nur 40 Jahren der jüngste bayerische Finanzminister geworden und gestaltete damals zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück das große Bankenrettungspaket aus.

2011 wurde er der bisher jüngste Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands - und Steinbrück monierte im Wahlkampf, dass die Kanzlerin "im Vergleich zu Sparkassendirektoren" zu wenig verdiene. 2018 steht Fahrenschons Wiederwahl an.