Beim Engagement des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor für ein New Yorker Start-up sieht die Berliner Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit oder Bestechung. Das teilte die Anklagebehörde mit. Sie hatte eine entsprechende Anzeige geprüft.
Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten. Der 27-Jährige hat die Zusammenarbeit inzwischen als "Fehler" bezeichnet und nach eigenen Angaben inzwischen beendet. Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat er zurückgezogen.
Keine Erkenntnisse über verbotene Zuwendungen
Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Es sei auch nicht erkennbar, dass er sich gegen eine solche Gegenleistung im Rahmen seines Mandats für das Unternehmen eingesetzt habe.
Amthor habe lediglich seinen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium genutzt mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens. Einzelheiten über deren Ausgestaltungen seien der Presseberichterstattung und der Anzeige nicht zu entnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt.
Staatsanwaltschaft: Lediglich "Nutzung des Kontaktes"
Dies sei bereits am 8. Juli geschehen, teilte die Behörde mit: "Die Tätigkeit des Abgeordneten für das Startup-Unternehmen beschränkte sich auf die Nutzung des Kontaktes zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens."
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