Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen - sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum. Die Lebensleistung abzusichern, sei ein wichtiger Bausterin für einen modernen Sozialstaat, so Schäfer-Gümbel.
Bis auf einen Freibetrag muss das Vermögen aufgebraucht werden, bevor Hartz IV-Leistungen fließen
Bislang müssen Hartz-IV-Empfänger zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst dann können sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Pro Lebensjahr steht volljährigen Betroffenen allerdings ein Freibetrag von 150 Euro zu. Dieses Schonvermögen ist auf maximal 10.050 Euro begrenzt. Hinzu kommen weitere Freibeträge etwa für Altersvorsorge und Kinderbetreuung.