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BGH prüft: Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig?

BGH prüft: Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig?

Minikameras am Armaturenbrett im Auto zeichnen alles auf - das birgt Chancen, aber auch Risiken. Unklar ist, ob die Aufnahmen bei einem Unfallprozess genutzt werden dürfen. Nun soll der Bundesgerichtshof die Richtung vorgeben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Verkehrsexperten, Juristen, Versicherer und Polizisten blicken gespannt nach Karlsruhe. Denn die Rechtslage ist diffus. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung. Ob die noch heute fällt, ist offen.

Um was geht es vor dem BGH?

Ein Mann aus Sachsen-Anhalt pocht auf vollen Schadenersatz nach einem Unfall. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg will sie sehen. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und dürfe deshalb nicht als Beweis herangezogen werden.

"Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal", erläutert Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Eine gesetzliche Regelung, wann das Filmen mit einer Dashcam erlaubt ist, gibt es bisher nicht. Wer jedoch permanent Dritte filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren Verkehrsverstoß aufzuklären.

Gerichte urteilen unterschiedlich

Ob Dashcam-Videos vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, ist bisher völlig unterschiedlich. Zuweilen urteilt dasselbe Gericht anders: So erkannte das Amtsgericht München mal die Mini-Kamera als Beweismittel an, ein andermal verbot es die Verwertung unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wiederum hat 2016 als erstes Obergericht für schwerwiegende Verkehrsverstöße den Beweis durch eine Autokamera zugelassen.

Alle Seiten hoffen durch ein BGH-Urteil jetzt auf Rechtssicherheit. "Möglicherweise bekommen wir Klarheit darüber, wann in zivilrechtlichen Verfahren künftig solche Aufnahmen genutzt werden dürfen", sagt Verkehrsjurist Andreas Krämer. Auch Anwältin Mielchen meint: "Es gibt so viele unterschiedliche Urteile. Es wäre schön, wenn man das vereinheitlichen kann."