Das Twittern von Abgeordneten aus Plenarsitzungen stößt im Präsidium des Bundestags auf Missfallen. "Den Verhandlungen des Bundestags unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf", heißt es in einem Schreiben von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) an die Abgeordneten.
Kritik seitens der Abgeordneten
Eine Anordnung, die bei vielen Abgeordneten auf Mißfallen stößt: Etwa bei der twitterfreudigen CSU-Abgeordnete Dorothee Baer, die Schäuble ihrerseits nun in einem Schreiben überzeugen will, dass die schnelle und kurze Kommunikation über soziale Netzwerke auch Vorteile für das Parlament hat: Auch sie finde einen unangemessenen "Selfie-Hype" nicht gut, heißt es darin. Die eigentliche inhaltliche Kommunikation sei aber etwas anderes. Digitale Kommunikationswege bildeten Brücken zu Bürgern, die sie nur ungern wieder einreißen würde.
Diskussion unter #Twitterverbot
Kritik am Brief von Schäuble kam auch von der Linken-Abgeordneten Petra Sitte. Sie nannte die Vorgabe gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe "affig" und kündigte an, die Regelung zu ignorieren. "Wir leben in einer offenen Mediengesellschaft, in der Geschwindigkeit manchmal alles ist", sagte sie. Dazu gehöre, "auf eine absurde politische Äußerung sofort reagieren zu können". Im Kurznachrichtendienst Twitter selbst kommentierten zahlreiche Nutzer die Debatte unter dem Hashtag #Twitterverbot.
Schäuble hat eigene Erfahrungen mit Smartphones im Bundestag
Zahlreiche Abgeordnete twitterten in der Vergangenheit über Redebeiträge und Eindrücke am Rande der Debatten, vor allem bei besonders beachteten Diskussionen wie etwa der über die "Ehe für alle". Die Geschäftsordnung des Bundestags gibt keine Regeln für den Gebrauch sozialer Netzwerke während der Parlamentssitzungen vor. Die Hausordnung des Bundestags verbietet es indes, Geräte zur Aufzeichnung oder Übertragung von Bild und Ton aus dem Bundestag ohne Einwilligung des Bundestagspräsidenten zu nutzen. Zudem dürfen persönliche Unterlagen nicht in einer Weise abgelichtet werden, dass diese lesbar sind. Diese Regelung sorgte für Schlagzeilen, als der heutige Parlamentspräsident Schäuble 2012 beim Sudoku-Spielen auf einem mobilen Endgerät fotografiert wurde.