Handwerker isoliert Haus
Bildrechte: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel

Das EU-Parlament will energetische Sanierung bei Häusern mit besonders schlechtem Standard zur Pflicht machen.

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Sanierungszwang für Häuser? Was die EU-Pläne bedeuten

Die EU will im Zuge ihrer Klimaschutzpolitik den Energieverbrauch beim Heizen senken. Das EU-Parlament hat für strengere Anforderungen an Gebäude gestimmt, unter bestimmten Umständen auch für eine Sanierungspflicht. Was das für Eigentümer bedeutet.

Über dieses Thema berichtete Bayernmagazin am .

Welche Pflichten beim Isolieren und bei der Heizung Immobilieneigentümer in Europa künftig genau haben werden, lässt sich noch nicht sagen. Denn die künftige europäische Richtlinie für Gebäudeeffizienz ist auch nach der Abstimmung im Europaparlament noch nicht Gesetz. Sie muss noch mit dem Rat, also den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, abgestimmt werden. Und danach werden die einzelnen Mitgliedsstaaten noch gewisse Freiheiten bei der Umsetzung haben. Hier stellen wir dar, was das EU-Parlament will.

Welche Häuser sind von einer Sanierungspflicht betroffen?

Gebäude sollen – ähnlich wie Elektrogeräte – in Effizienzklassen eingeteilt werden, von A bis G. Die Energieeffizienzklasse G entspricht den 15 Prozent Gebäuden mit der schlechtesten Isolierung und ineffizientesten Heizung. In diese Klasse dürften vor allem Bauten aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 fallen, bei denen noch nichts energetisch saniert wurde.

Diese energetisch besonders schlechten Gebäude sollen nach dem Willen des Parlaments bis 2030 zumindest die Effizienzklasse E erreichen. Sie träfe also eine Sanierungspflicht mit Dämmmaßnahmen oder besseren Heizungsanlagen. Allerdings nur, wenn das Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert wird - oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Gibt es auch Ausnahmen von der Renovierungspflicht?

Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Effizienzrichtlinie generell ausgenommen. Die einzelnen Mitgliedsstaaten können weitere Ausnahmen beschließen, etwa für Kirchen, technische Gebäude und vorübergehend genutzte Gebäude wie Ferienhäuser.

Die Mitgliedsstaaten können auch eine Ausnahme für Sozialwohnungen machen – in Fällen, wo die Sanierung zu einer Mieterhöhung führen würde, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen ließe. Und sie können die Ziele anpassen, wenn der Umfang der Renovierungen technisch, wirtschaftlich oder wegen Arbeitskräftemangels nicht leistbar sein sollte.

Welche Kosten kommen auf Hausbesitzer zu?

Eine vollständige energetische Sanierung kann sechsstellige Summen kosten. Der Entwurf der Richtlinie verpflichtet dazu allerdings nicht. Um den geforderten Mindeststandard zu erfüllen, könnten Einzelmaßnahmen ausreichen – etwa neue Fenster, eine effizientere Heizung oder eine Teil-Isolierung. Das ist dann deutlich weniger teuer.

Welche Zuschüsse gibt es für Renovierungen?

Das müsste dann Deutschland beschließen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten jedenfalls, finanzielle Anreize für Renovierungen zu geben. Vor allem finanzschwache Hausbesitzer sollen gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten. Auch Zwangsräumungen aufgrund von Renovierungen sollen die Mitgliedsstaaten verhindern. Die EU will aber auch Geld aus ihrem eigenen Haushalt zur Verfügung stellen, die Rede ist von 150 Milliarden Euro bis 2030.

Wer soll so eine Renovierungspflicht kontrollieren?

Die Umsetzung würde in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten fallen. Deutschland müsste also auch festlegen, welche Behörden oder Institutionen die Umsetzung der Renovierungspflicht überwachen sollen und welche Strafen es bei Verstößen gibt. Die EU-Kommission überwacht lediglich, ob Deutschland die Richtlinie generell umsetzt.

Droht ein Wertverlust der Immobilien?

Unrenovierte Gebäude mit hohem Energieverbrauch erleiden wegen steigender Kosten für die Heizung ohnehin Wertverluste. Das dürfte sich in Zukunft fortsetzen, denn mit Öl und Gas zu heizen wird künftig auch durch einen steigenden CO2-Preis immer teurer. Das gilt in Deutschland bereits.

Ab 2027 wird auch europaweit ein Emissionshandel für die Treibhausgase aus Gebäuden eingeführt. Vor diesem Hintergrund kostet eine Investition in energetische Sanierung zwar Geld, steigert aber auch den Wert der Immobilie.

Warum schreibt die EU Hauseigentümern überhaupt etwas vor?

Häuser und ihre Heizung beeinflussen stark den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß Europas. Laut EU-Kommission sind Gebäude in der Europäischen Union für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für 36 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Der Kommissionsvorschlag ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU bis 2030 ihre CO2-Emissionen um 55 Prozent senken will. Neben dem Klimaschutz geht es auch darum, unabhängiger von Energielieferungen aus Russland und Übersee zu werden.

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