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Rund 140 Verfahren wegen Befürwortung russischen Angriffskriegs

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Rund 140 Verfahren wegen Befürwortung russischen Angriffskriegs

Laut einem Medienbericht laufen bundesweit mindestens 140 Verfahren wegen der Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Meistens gehe es um die Verwendung des Z-Symbols. Die Zahl der Ermittlungen in Bayern ist nicht bekannt.

Polizei und Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern haben einem Bericht zufolge mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. Wie aus der Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) hervorgeht, handelt es sich bei der Mehrheit der Fälle um die Verwendung des "Z"-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet. Angefragt wurden die Innen- und Justizministerien und Landeskriminalämtern der Bundesländer.

Sachsen-Anhalt: 19 Ermittlungen wegen Verwendung des Z-Symbols

Allein in Sachsen-Anhalt wurden seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar mindestens 19 Verstöße gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs erfasst, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es laut Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des "Z"-Symbols.

Die Verwendung des Symbols wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet. "Das Zeigen dieses Symbols in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, wenn nach dem Gesamtkontext ein Befürworten oder Gutheißen des russischen Angriffskriegs zum Ausdruck gebracht werden soll", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Magdeburg mit.

Hamburg: 17 Verfahren wegen Billigung des Angriffskriegs

Auch in Hamburg wurden bereits mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet, in 16 davon ging es ebenfalls um die Verwendung des "Z"-Symbols.

NRW: Insgesamt 37 Ermittlungsverfahren

In Nordrhein-Westfalen sind dem Landesinnenministerium 37 Ermittlungsverfahren bekannt. "Davon hatten 22 Ermittlungsvorgänge das 'Z-Symbol' als Zeichen der Solidarität mit den russischen Militärbefehlshabern zum Inhalt", teilte eine Ministeriumssprecherin dem RND mit. Darüber hinaus wurden in Nordrhein-Westfalen seit Kriegsbeginn mehr als hundert Sachbeschädigungen festgestellt, die in einem Zusammenhang mit dem Krieg stehen. Auch dabei habe das "Z" in etlichen Fällen eine Rolle gespielt, erklärte die Sprecherin.

Nicht in allen Bundesländern werden Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs von den Behörden gesondert erfasst. Die tatsächliche Zahl der registrierten Straftaten in Zusammenhang mit dem Krieg dürfte deshalb noch um einiges höher sein.

Nicht überall gesonderte behördliche Erfassung

Nicht in allen Bundesländern werden Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs von den Behörden gesondert erfasst. Die tatsächliche Zahl der registrierten Straftaten in Zusammenhang mit dem Krieg dürfte deshalb noch um einiges höher sein. Mehrheit der Ermittlungsverfahren wegen Verwendung des Z-Symbols

In Bayern Zahlen nicht gesondert ausgewiesen

Dem bayerischen Justizministerium liegen beispielsweise keine Daten zur Zahl dieser Ermittlungsverfahren vor. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte jedoch, die bayerischen Staatsanwaltschaften gingen konsequent gegen Personen vor, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigten. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung", sagte Eisenreich. Jeder dürfe in Deutschland seine Meinung äußern. "Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt", erklärte der Minister. "Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden."

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