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Symbolbild Familiennachzug

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Rückblick: Das Gezerre um den Familiennachzug

Dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ihre engsten Angehörigen nach Deutschland holen? Über diese Frage haben Union und SPD lange gestritten – fast wäre die Regierungsbildung geplatzt. Ein Rückblick von Benny Riemer

August 2015: Eine Neuregelung zum Familiennachzug tritt in Kraft – die Bundesregierung hatte sie auf Druck der SPD beschlossen. Flüchtlinge, die subsidiären – also eingeschränkten – Schutz haben, können jetzt ihre Familien leichter nachholen. Vorher galt das ausschließlich für anerkannte Asylbewerber und Personen mit Flüchtlingsstatus.

März 2016: Wegen der hohen Flüchtlingszahlen sieht sich die Bundesregierung zum Handeln gezwungen: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird für zwei Jahre ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Syrer, die vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land fliehen.

Januar 2018: Die neue Bundesregierung steht noch nicht – da drohen die Koalitionsverhandlungen an der Frage des Familiennachzugs zu scheitern. Die Union will ihn über den März 2018 hinaus ausgesetzt lassen, die SPD will ihn wieder erlauben.

30. Januar 2018: Union und SPD einigen sich noch während der Koalitionsverhandlungen auf einen Kompromiss. Weil eine neue Regierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Sicht ist, wird der Stichtag 31. März quasi verschoben. Für vier weitere Monate bleibt der Familiennachzug ausgesetzt, dann soll es eine Kontingentlösung geben.

1. August 2018: Der erleichterte Familiennachzug für subsidiär Geschützte tritt wieder in Kraft. 1.000 Menschen pro Monat dürfen kommen.