Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte am 1. Juli treten traditionell zahlreiche Neuerungen in Kraft. Beispielsweise die jährliche Rentenerhöhung. In diesem Jahr sind einige Corona-bedingte Änderungen dabei, aber auch Dinge, die bereits länger beschlossen worden sind.
Vor möglicher Nullrunde noch einmal Rentenerhöhung
Immerhin 21 Millionen Menschen in Deutschland dürfen sich über ein deutliches Plus bei ihren Altersbezügen freuen. In den westdeutschen Bundesländern steigen die Renten zum 1. Juli um 3,45 Prozent, in den ostdeutschen gibt es sogar ein Plus von 4,20 Prozent. Im nächsten Jahr könnte den Rentnern hingegen eine Nullrunde drohen.
Mehrwertsteuer: Ankurbelung der Wirtschaft nach Corona-Lockdown
Diese Änderung betrifft wohl die meisten Menschen. Um die Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder in Gang zu bringen, hat die Große Koalition die Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent. Ob diese Steuersenkung auch an die Verbraucher weitergegeben wird, liegt in der Hand der Geschäfte.
- Das Pro und Contra zur Mehrwertsteuersenkung finden Sie hier.
Mindestlohn in der Pflege
Bei 9,35 Euro liegt aktuell der bundesweite Mindestlohn in den meisten Branchen. Um Pflegeberufe attraktiver zu gestalten, gilt dort aber künftig ein höherer Mindestlohn. Für ungelernte Pflegekräfte gibt es künftig 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten pro Stunde. Für Fachkräfte gilt ab 1. Juli sogar ein Mindestlohn von 15 Euro. Außerdem gibt es künftig Anspruch auf fünf Tage Urlaub mehr im Jahr.
Mieterschutz: Kündigungsschutz nach Corona-Krise läuft aus
Wer in der Corona-Krise seine Miete oder Pacht zwischenzeitlich nicht mehr bezahlen konnte, für den galt seit dem 1. April ein Sonder-Kündigungsschutz. Dieser läuft jetzt allerdings wieder aus, nachdem sich die Große Koalition nicht über eine Verlängerung einigen konnte. Die SPD hatte sich dafür, die Union dagegen ausgesprochen.
Verkehr: Ausgebautes Sonntagsfahrverbot für Lkws
Wie üblich wird in der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis 31. August das Sonntagsfahrverbot für Lkw auf Autobahnen ausgeweitet. Es gilt in dieser Zeit auch samstags von 7 bis 20 Uhr. Ausnahmen für den Transport von frischen Lebensmitteln gelten nach wie vor.
Außerdem müssen sogenannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von 25 Metern künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit Radfahrern warnen. Das gilt aber erst mal nur für neue Lastwagen. Für die Nachrüstung bei älteren Modellen gibt es eine zweijährige Übergangsfrist.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!