Ein Schild mit der Aufschrift "Einreise nur mit negativen Corona-Test" steht an der deutsch-tschechischen Grenze.
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Ein Schild mit der Aufschrift "Einreise nur mit negativen Corona-Test" steht an der deutsch-tschechischen Grenze.

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Reiserückkehrer: Kabinett beschließt Testpflicht ab 1. August

Das Bundeskabinett hat die Einführung einer allgemeinen Testpflicht für Reiserückkehrer ab Sonntag beschlossen. Demnach müssen alle Einreisenden ein negatives Testergebnis oder Nachweise einer Genesung oder vollständigen Impfung vorweisen können.

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Das Bundeskabinett hat eine breitere Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer ab dem 1. August beschlossen. Demnach müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen - egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bereits bisher mussten ungeimpfte Flugreisende einen Test vor der Einreisen vorweisen.

Kontrolle per Stichprobe

Ob ein negatives Testergebnis, ein Genesenen- oder ein Impfnachweis vorliegen, soll per Stichprobe bei der Schleierfahndung im Grenzgebiet kontrolliert werden. Der Testnachweis kann durch einen Schnelltest oder einen PCR-Test erbracht werden. Es soll geahndet werden, wenn kein negativer Test von Ungeimpften vorgewiesen werden kann.

Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden - so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vermisst bislang klare Anweisungen für die Kontrollen zur Einhaltung der Testpflicht. Zudem sei das angesichts von 3.600 Kilometern Außengrenze sowie Bahnhöfen und Flughäfen eine "große Herausforderung", sagte der GdP-Vorsitzende für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, dem RBB-Programm Radioeins.

Obligatorischer Test bei Virusvarianten-Gebiet

Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten ist in jedem Fall ein Testnachweis nötig - egal ob jemand geimpft oder genesen ist.

  • Mehr zu Risikogebieten und Fallzahlen in diesem Artikel

Für Einreisende aus Virusvarianten-Ländern gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht abgekürzt werden kann, auch nicht für Geimpfte und Genesene.

Positiv Getestete umgehend in Quarantäne

Mit einem positiven Test darf etwa ein Flugreisender nicht transportiert werden. Wer infiziert ist und mit dem Auto einreist, begeht nach Angaben des Gesundheitsministeriums zwar keine Ordnungswidrigkeit. Er darf aber nicht befördert werden. Die Person muss sich umgehend ans Gesundheitsamt wenden und sich in Quarantäne begeben.

Ausnahmen für Pendler

Neben Kindern unter zwölf Jahren gibt es auch Ausnahmen für Grenzgänger und Pendler, die nicht bei jeder Einreise einen neuen Negativtest vorweisen müssen. Durchreisende fallen ebenfalls nicht unter diese Regeln, ebenso wenig wie Mitglieder offizieller Delegationen oder etwa Angehörige ausländischer Streitkräfte.

Neue Einstufung bei Risiko-Gebieten

Ab 1. August gibt es zudem nur noch zwei Risiko-Gruppen von Ländern - Hochrisikogebiete und Virusvarianten-Gebiete. Die bisherige Kategorie "Risikogebiet" wird abgeschafft. Als Hochrisikogebiet gelten Staaten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 sowie weiteren Risiken. Bei der Einreise gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für alle, die nicht geimpft oder von Corona seit bis zu sechs Monaten genesen sind. Ein Negativtest kann diese Quarantäne frühestens nach fünf Tagen beenden. Für unter Zwölfjährige endet die Quarantäne nach fünf Tagen.

Scholz: Situation wie im letzten Jahr vermeiden

Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte den Plan zuvor verteidigt. In den "Tagesthemen" am Donnerstagabend sagte Scholz, es gehe darum, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu schützen. "Wir alle sind es gewohnt, uns testen zu lassen, das tun wir schon seit sehr, sehr langer Zeit", argumentierte der SPD-Politiker.

Kritik von Polizei und Kassenärzten

Als "zu kurzfristig" kritisierte die für die Kontrollen zuständige Bundespolizei dagegen die Pläne vor dem Beschluss. Der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, warnte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor einem enormen logistischen Aufwand - vor allem personell. "Wir haben über 3.800 Kilometer Landgrenze. Wenn wir sie regelmäßig stichprobenartig kontrollieren sollen, ist das kaum zu meistern." Es gebe zudem viele ungeklärte Fragen, zum Beispiel auch bei Zügen.

Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hätte sich mehr Vorlaufzeit gewünscht. Gassen sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Grundsätzlich begrüßenswert als Maßnahme, aber leider extrem kurzfristig in der Umsetzung." Dabei hofft er auch auf einen Nebeneffekt: "Vielleicht könnte so mancher, der sich bisher noch nicht hat impfen lassen, auch dadurch noch zur Impfung gebracht werden."

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