"Beginn Maskenpflicht" steht auf einem Schild in der Altstadt von Stralsund.
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"Beginn Maskenpflicht" steht auf einem Schild in der Altstadt von Stralsund.

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Regierung bringt Bundes-Notbremse auf den Weg

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. BR24 liegt der Beschlusstext vor. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen

Vorgesehen ist unter anderem eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich in diesen Fällen zudem nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

Geschäfte müssen schließen - mit Ausnahmen

Ladengeschäfte und "Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote" wie zum Beispiel Baumärkte dürften in den Corona-Hotspots nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen bleiben von den Maßnahmen ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen und Kitas schließen.

Liegt in den betroffenen Landkreisen oder kreisfreien Städten die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, gilt die Notbremse ab dem übernächsten Tag nicht mehr.

Merkel: "Die Lage ist ernst"

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Änderungen am Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt. Die Maßnahme sei "überfällig", sagte Merkel in Berlin. Die Entscheidung sei ein "ebenso wichtiger wie auch dringender Beschluss darüber, wie es in der Corona-Pandemie weitergehen soll". Merkel betont: "Die Lage ist ernst."

Beschleunigtes Verfahren

Die Kabinettsvorlage soll nun in den Koalitionsfraktionen beraten werden. Die neuen Regeln sollen dann möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden. Ob der Bundesrat zustimmen muss, ist umstritten. Kanzlerin Merkel machte aber deutlich, dass sie die Länder auf jeden Fall beteiligen möchte.

Der Bund soll zudem bei einer Inzidenz von über 100 über eigene Verordnungen Vorkehrungen zum Infektionsschutz erlassen können, was normalerweise Ländersache ist. Darin kann der bekannte Katalog an Corona-Vorschriften enthalten sein, von Quarantäneregelungen über die Maskenpflicht bis hin zur Schließung bestimmter Einrichtungen. Aber auch Erleichterungen wären möglich, insbesondere für Menschen, die als immun gelten oder einen negativen Test vorweisen können. Bundestag und Bundesrat müssen diesen Verordnungen zustimmen.

  • Zum Artikel "RKI: Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 140,9"

Sowohl die Bundes-Notbremse als auch die Möglichkeit zu Bundes-Verordnungen gelten nur, solange in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite als festgestellt gilt. Derzeit ist das der Fall, allerdings muss der Bundestag dies alle drei Monate bekräftigen.

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