Die Anwälte Puigdemonts zeigten sich erfreut über die bevorstehende Entlassung ihres Mandanten. Der "unerhörte" Vorwurf der "Rebellion" sei mit der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) aus der Welt geschafft worden, erklärten seine deutschen Strafverteidiger.
Haftentlassung nicht vor Freitag
Nach Angaben des Gefängnisses in Neumünster soll Puigdemont nicht vor morgen aus der Haft entlassen werden. Seine Anwälte teilten mit, sie würden die Entscheidung des Gerichts respektieren, im Bezug auf den Vorwurf der Untreue nicht über die Auslieferung entscheiden zu wollen, ohne der spanischen Justiz Gelegenheit zu geben, diesen zu belegen, hieß es in der Mitteilung. "Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten", erklärten die Strafverteidiger.
Auslieferungshaftbefehl wegen Untreue
Das OLG hatte zuvor entscheiden, Puigdemont unter Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Das Gericht erließ zwar einen Auslieferungshaftbefehl gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Untreue, setzte den Vollzug aber sogleich aus. Eine Auslieferung des Katalanen wegen "Rebellion" schloss das Gericht aus. Das ihm zur Last gelegte Verhalten sei in Deutschland nicht strafbar.
Generalstaatsanwaltschaft gefragt
Ob Puigdemont am Ende tatsächlich von Deutschland an Spanien ausgeliefert wird, muss abschießend die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein entscheiden. Madrid wirft dem Politiker neben "Rebellion" wegen der angestrebten Abspaltung Kataloniens von Spanien auch die Veruntreuung von öffentlichen Geldern für das Unabhängigkeitsreferendum vor.
Spanien: Müssen Entscheidung akzeptieren
Der spanische Justizminister Rafael Catalá nahm die Entscheidung der deutschen Justiz, den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont unter Auflagen freizulassen, mit Resignation auf. "Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser, andere weniger", sagte Catalá in einer ersten Reaktion der Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy. Justizentscheidungen seien aber zu akzeptieren, betonte Catalá vor Journalisten in Madrid. Über die Möglichkeit eines Einspruchs müsse die deutsche Staatsanwaltschaft entscheiden.