Politikwissenschaftlerin Ursula Münch beim Interview im BR24-Studio.
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Politikwissenschaftlerin Ursula Münch geht davon aus, dass die Wahlrechtsreform verfassungswidrig ist.

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Politikexpertin Münch: Wahlrechtsreform wohl verfassungswidrig

Die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch hält die Vorschläge der Bundesregierung für eine Wahlrechtsreform für verfassungswidrig. Wenn ein Direktkandidat zwar seinen Wahlkreis gewinne, aber nicht in den Bundestag einziehe, sei das problematisch.

Die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch hält es für möglich, dass die Pläne der Bundesregierung zur Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind. Es könne passieren, dass ein Direktkandidat zwar in seinem Wahlkreis erfolgreich ist, aber dennoch nicht in den Bundestag einziehe, weil sein Ergebnis nicht zum Zweitstimmenergebnis der Partei passe, sagte die Direktorin der Politischen Akademie in Tutzing im BR24-Interview. Bei diesem Prinzip der Zweitstimmendeckung würden direkt gewählte Abgeordnete nur dann in den Bundestag einziehen, wenn ihr Mandat durch Zweitstimmen gedeckt ist.

Laut Münch sei auch nicht ausgeschlossen, dass bei einer solchen Regelung der Zweitplatzierte einziehe, der Wahlkreis-Sieger jedoch nicht. "Das ist meines Erachtens eine problematische Regelung."

Wahlrechtsreform soll Bundestag verkleinern

Ziel der Wahlrechtsreform ist die Verkleinerung des Bundestags durch Wegfall von Überhangmandaten. Gerade CDU, CSU und auch SPD hätten sehr viele Überhangmandate. Diese führen zu Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien, bis der Bundestag wieder proportional passend zum Zweitstimmenergebnis zusammengesetzt ist. Das lässt die Zahl der Bundestagsabgeordneten steigen.

Münch hält es zwar für richtig, für eine Verkleinerung des Bundestags bei den Überhangmandaten anzusetzen, "aber in dieser Weise ist es meines Erachtens problematisch". Die CSU, die auf diese Weise viele Direktmandate verlieren könnte, hat bereits Verfassungsklage angedroht, sollten sich die Ampel-Fraktionen auf diese Lösung einigen.

Gegenvorschlag würde Union bevorzugen

Als Alternative liege ein Gegenvorschlag auf dem Tisch, der von Wissenschaftlern, aber auch den Unions-Parteien unterstützt werde. Bei diesem sogenannten "Grabenwahlsystem" würde strikt zwischen Erst- und Zweitstimmen getrennt, diese würden nicht mehr verrechnet. "Das würde ganz stark die Unions-Parteien bevorzugen, da machen die anderen nicht mit", betonte Münch im Interview.

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