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Bialowieza-Urwald in Polen

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Polen verstößt mit Abholzung von Urwald gegen EU-Recht

Polen hat mit der umfangreichen Abholzung des Urwalds Bialowieza europäisches Umweltrecht gebrochen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das Land gegen seine Verpflichtungen aus der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie verstoßen habe.

In dem Gebiet kämen Lebensräume bestimmter Tierarten vor, deren Schutz vorrangig sei. Ein Sprecher des polnischen Umweltministeriums erklärte, das Urteil des höchsten EU-Gerichts werde respektiert.

Der Urwald ist als Unesco-Weltnaturerbe anerkannt. Er ist einer der letzten in Europa. Nach Darstellung Polens sind die Fällungen notwendig, um Wanderwege sicherer zu machen und verbleibende Bäume vor Borkenkäfer-Befall zu schützen. 2017 wurde auf der Hälfte des über 63.000 Hektar großen Natura-2000-Gebiets mit dem Fällen vom Buchdrucker befallener Bäume begonnen.

Konflikt zwischen Polen und der EU

Bereits im vergangenen Jahr hatte der EuGH unter Strafandrohung einen einstweiligen Stopp der Fällarbeiten angeordnet. Gemäß der EU-Naturschutz-Richtlinie sind Mitglieder der Staatengemeinschaft verpflichtet, Maßnahmen zum Erhalt von Schutzgebieten zu treffen. Der Streit um den Urwald ist Teil eines größeren Konflikts zwischen der EU-Kommission und dem größten osteuropäischen EU-Mitglied Polen.

Europas größte Säugetiere im Wald von Bialowieza

Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über insgesamt 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Teils sind die Wälder Schutzgebiete und zählen zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Menschliche Eingriffe sind dort nur sehr eingeschränkt erlaubt, Besucher dürfen sich nur auf bestimmten Routen bewegen.

Im Wald sind 20.000 Spezies zu Hause, darunter 250 Vogel- und 62 Säugetierarten - wie zum Beispiel Europas größter Säuger, der Wisent. Auch Europas größte Bäume, 50 Meter hohe Tannen, stehen im Bialowieza-Urwald.