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Katalanischer Separatistenführer Carles Puigdemont

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Oberlandesgericht setzt Puigdemont unter Auflagen auf freien Fuß

Oberlandesgericht setzt Puigdemont unter Auflagen auf freien Fuß

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt.

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Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion.

"Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet", teilte das Oberlandesgericht am Abend mit. Der Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist".

OLG: Keine Anhaltspunkte für drohende politische Verfolgung

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der Korruption in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, begründete das OLG seine Entscheidung 

Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich.

Zahlung einer Sicherheit verlangt

Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien sitzt im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage ist ein Europäischer Haftbefehl.