Zur Begründung sagte Anwalt Hans Reinhardt: „Elementar ist für mich, dass der Angeklagte es billigend in Kauf genommen hat, dass eine Vielzahl von Patienten vorzeitig verstirbt.“ Deswegen habe man es mit einer lebenslänglichen Strafandrohung zu tun. „Das hat das Schwurgericht zu entscheiden, nicht die Wirtschaftsstrafkammer. Da sind wir vor einem völlig falschen Gericht.“
Verhandlung ist derzeit unterbrochen
Zum Prozessauftakt wurde außerdem die Auswahl der Schöffen bemängelt – wegen Befangenheit. Die Richter beraten sich derzeit, deswegen ist die Verhandlung unterbrochen.
Zehntausende Verstöße gegen Arzneimittelgesetz
Der angeklagte 47-jährige Apotheker soll über Jahre hinweg Krebs-Päparate gestreckt haben, sodass sie zu wenig oder gar keinen Wirkstoff enthielten. Laut Anklage hat der Apotheker so in fast 62.000 Fällen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Betroffen sind offenbar mehr als 1.000 Patienten in sechs Bundesländern. Den Krankenkassen soll ein Schaden von 56 Millionen Euro entstanden sein.
Nachrichten im Originalton hören? Wer hat was gesagt? In B5 aktuell? Das geht auch im Abo in „Mein BR24“. Einfach auf das Schlagwort „Originalton“ tippen und zur Liste „Mein BR24“ hinzufügen. Und nie wieder einen „Originalton“ versäumen.