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Beate Zschäpe am 25.07.2017 beim NSU-Prozess

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NSU-Prozess: Verteidiger-Plädoyers beginnen - oder auch nicht

NSU-Prozess: Verteidiger-Plädoyers beginnen - oder auch nicht

Im NSU-Prozess dauert die Schlussphase außergewöhnlich lang. Nach den Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger könnten heute die der Verteidiger beginnen. Doch sicher ist auch das nicht. Von Ina Krauß

Fast fünf Jahre dauert der NSU-Prozess nun schon, an über 400 Tagen wurde vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) verhandelt. Bereits seit Mitte letzten Jahres befindet sich das Mammutverfahren in der Schlussphase - da begann die Bundesanwaltschaft mit ihren Plädoyers, gefolgt von den Nebenklägern. Doch die Schlussphase dauert in diesem Verfahren außergewöhnlich lange, denn immer wieder kommt es zu Verzögerungen durch neue Beweisanträge oder Befangenheitsanträge durch einzelne Angeklagte. So ist auch heute fraglich, ob die Verteidiger von Beate Zschäpe wie geplant zu Wort kommen.

Die Hauptangeklagte sitzt in der ersten Reihe der Anklagebank im Saal A 101 des OLG - zwischen den Anwälten ihres Vertrauens, Mathias Grasel und dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert, und - so weit entfernt wie möglich - von ihren sogenannten Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Mit Heer, Stahl und Sturm hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin überworfen. Darum werden ihre beiden Verteidigergruppen getrennt plädieren. Anfangen sollen die Verteidiger ihres Vertrauens, die im erst im Sommer 2015 nach 215 Verhandlungstagen in das Verfahren eingestiegen sind.

"Die Verteidiger der Hauptangeklagten, Herr Grasel und Herr Borchert, haben angekündigt, dass sie heute mit ihren Plädoyers beginnen können. Es sind allerdings drei Prozessanträge offen, über die der Senat entscheiden muss - und es bleibt abzuwarten, wie sich das heute im Laufe des Sitzungstages entwickeln wird." Gerichtssprecher Florian Gliwitzky

Beweisantrag der Wohlleben-Verteidigung noch offen

Offen ist vor allem ein Beweisantrag der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben. Der mutmaßliche Waffenlieferant des NSU will - praktisch in letzter Minute - beweisen, dass die Ceska-Pistole, mit der neun Morde aus rassistischen Motiven begangen wurden, aus anderer Quelle stammt. Wie das Gericht darüber entscheidet, ist offen. Ein ähnlich lautender Antrag war vor wenigen Wochen abgelehnt worden. Ein weiterer Antrag betrifft ausgerechnet die Verteidigung von Zschäpe. Die Anwälte Heer, Stahl und Sturm haben zum wiederholten Mal beantragt, von dem Pflichtmandat entbunden zu werden. Die drei geben unmittelbar vor den Plädoyers keine Interviews, doch schon in der Vergangenheit war der Bruch zwischen Zschäpe und ihren drei ursprünglichen Pflichtverteidigern Thema.

"Die Situation der Verteidigung insgesamt ist natürlich problematisch, das ist kein Geheimnis. Frau Zschäpe hat selbst vorgetragen, dass sie seit langem eine Kommunikation mit Frau Sturm, Herrn Stahl und mir ablehnt. Dies macht es natürlich schwer für jeden Verteidiger. Der Vorsitzende hat uns sozusagen zwangsverpflichtet, an diesem Prozess weiter teilzunehmen. Wir üben die Verteidigung so gut aus, wie wir dies noch können." Wolfgang Heer im Frühsommer 2017

Wie plädieren, wenn Angeklagte Kontakt vermeidet?

Ihrem jüngsten Antrag auf Entpflichtung wird von Prozessbeteiligten wenig Chancen eingeräumt. Doch wie können Verteidiger plädieren, wenn sie offenbar keinen Kontakt zu ihrer Mandantin haben? Das Gericht wählt einen pragmatischen Weg. Für heute sind Zschäpes neue Verteidiger Borchert und Grasel angesetzt. Dann werden die Altverteidiger Gelegenheit haben, ihre Plädoyers entsprechend anzupassen.

"Die sonstigen Verteidiger der Hauptangeklagten haben darum gebeten, dass nach den Plädoyers ihrer beiden Kollegen noch einmal eine Pause eingelegt wird - mindestens eine Woche, damit sie ihr eigenes Plädoyer vorbereiten können." Gerichtssprecher Florian Gliwitzky

Es geht schließlich für Zschäpe um viel. Die Bundesanwaltschaft sieht sie als gleichberechtigtes Mitglied des NSU und macht sie voll verantwortlich für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle sowie die Gründung einer terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft fordert die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung der Sicherungsverwahrung.