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NSU-Prozess Verhandlungstag 381

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NSU-Prozess: Der Selbstbetrug des Holger G.

NSU-Prozess: Der Selbstbetrug des Holger G.

Die Plädoyers der Bundesanwaltschaft gehen in die letzte Runde. Heute befasste sich Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten mit dem NSU-Unterstützer Holger G. Seine Loyalität zu den Rechtsextremisten sei Folge eines Selbstbetrugs gewesen. Von Alf Meier

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Holger G. ist wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. G. soll dem NSU nicht nur einen Führerschein, Krankenkassenkarten und andere Papiere verschafft haben, sondern auch eine Waffe. G. hatte die Taten eingeräumt, jedoch behauptet, nicht von der tödlichen Gefährlichkeit von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewusst zu haben.

Weingarten: Versuch eines Selbstbetruges

Holger G. habe den untauglichen Versuch eines Selbstbetruges unternommen, sagte Weingarten heute. In Wahrheit habe er die Begehung von schweren Straftaten für möglich und wahrscheinlich gehalten, und das Trio dennoch unterstützt, so der Oberstaatsanwalt weiter. Ihm sei die Freundschaft mit Mundlos und Böhnhardt aber wichtiger gewesen als das Leben von Ausländern. Er habe verdrängt, aber dennoch unterstützt.

Freundschaft in besonderem Kontext

G. habe bei seiner Unterstützung des Trios deshalb bedingt vorsätzlich gehandelt, sagte Weingarten. Und zwar aus dem Gefühl einer engen Freundschaft zu Mundlos und Böhnhardt, aber in einem besonderen Kontext: Gemeinsame Begeisterung für den Nationalsozialismus und Kameradschaftshilfe.