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Neuer Entwurf für Corona-Gipfel: Verwandtenbesuche über Ostern?

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen ist vor den Bund-Länder-Beratungen im Gespräch, über Ostern die Kontaktregeln leicht zu lockern und Verwandtenbesuche zu erlauben.

Werden Verwandtenbesuche über Ostern möglich sein? Beim Corona-Gipfel liegt ein Vorschlag vor, Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zu erlauben.

Das geht aus einem aktualisierten Beschlussentwurf hervor, der am Montagvormittag vom Kanzleramt verschickt wurde und in dem Vorschläge und Forderungen von SPD- und Unions-geführten Bundesländern enthalten sind. Das Papier, das der dpa aus mehreren Quellen vorlag, hat den Stand 22. März, 10.00 Uhr. Sehr viele Punkte darin sind noch in eckigen Klammern, darüber dürfte es zum Teil also noch viele Diskussionen geben.

  • Zum Artikel: "Corona-Gipfel: Neuer Entwurf sieht Verschärfungen vor"

Ostern: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen

Dazu zählt auch der Vorschlag, über Ostern mehr Kontakte zu erlauben - wobei zunächst unklar war, wer diesen Vorschlag eingebracht hat. Anders als im Lockdown über Ostern im vergangenen Jahr sollten Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein, heißt es hierzu in dem Papier. Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage habe eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden könnten.

Wörtlich heißt es in dem Beschlussentwurf: "Daher werden die Länder vom 2. April bis zum 5. April 2021 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet."

Entwurf sieht Verschärfungen vor

Der neue Entwurf sieht ansonsten - wie der Entwurf vom Sonntagabend - Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vor.

Demnach soll der Lockdown bis zum 18. April verlängert werden. Zudem sind Verschärfungen in den Corona-Hotspots im Gespräch. Arbeitgeber sollen des weiteren Testmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Auch zeitlich befristete Modellprojekte zum Wiederöffnen soll es geben.

Ausgangssperre in Hotspots?

Anders als im Beschlussentwurf von Sonntagabend bringt die neue Fassung für Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 100 neben einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung bis 5.00 Uhr ("sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen") verschärfte Kontaktbeschränkungen ins Spiel. Wobei unklar ist, ob dies eine ergänzende Möglichkeit oder eine Entweder-oder-Formulierung darstellt, über die die Länder in Eigenregie entscheiden könnten. Der gesamte Passus steht aber weiterhin in eckigen Klammern.

In Bayern gelten beide Maßnahmen bereits jetzt für Hotspots: Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 müssen Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr sowie strengere Kotaktbeschränkungen (Angehörige eines Haushalts plus eine Person) einführen.

Wie geht's weiter an Schulen?

Das Papier enthält auch den Vorschlag, in Kreisen mit einer Inzidenz zwischen 100 und 200 Schulen und Kitas zu schließen oder gar nicht zu öffnen, sofern Erzieher, Lehrer und Schüler oder betreute Kinder nicht zweimal pro Woche getestet werden könnten. Ab einer Inzidenz von 200 sollten demnach Schulen und Kitas schließen, wobei dies "mit einigen Tagen Vorlauf" geschehen würde, "damit sich Familien darauf einstellen können".

In Bayern gilt derzeit schon der Inzidenzwert von 100 als Grenze: Wo er überschritten wird, dürfen nur noch Abschlussklassen Wechselunterricht erhalten, alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen zu Hause. In Kindergärten, Krippen und Horten darf dann nur eine Notbetreuung angeboten werden.

Appell: Auf nicht zwingend notwendige Reisen verzichten

Angesichts der Ostertage heißt es auch im Entwurf: "Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten". Und weiter: "Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss."

BR24 überträgt die Pressekonferenz mit Kanzlerin Merkel nach dem Corona-Gipfel live.

dpatopbilder - HANDOUT - 22.03.2021, Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen zusammen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. Foto: Jesco Denzel/Bundesregierung /dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++
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Coronavirus - Beratungen von Bund und Ländern

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