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Unterlagen zu einer Privatinsolvenz

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Neue Frist macht Privatinsolzenvenz beinahe unmöglich

Nicht nur Firmen, auch Privatleute können Insolvenz anmelden. Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 die Frist, ab der eine Schuldenbefreiung ausgesprochen werden kann, verkürzt – allerdings gelingt dieser vorzeitige Schuldenschnitt nur wenigen.

Wer Privatinsolvenz anmeldet, muss eigentlich sechs Jahre lang so gut er kann die Forderungen seiner Gläubiger begleichen – dann kann ein Gericht ihn vom Rest der Schulden freisprechen.

Nur wenige können die neue Frist nutzen

Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, schon nach drei Jahren eine solche Restschuldbefreiung zu bekommen. Doch nach einer Auswertung der Wirtschaftsauskunftei Bürgel schaffen das nur rund acht Prozent der überschuldeten Privatleute.

Regina Hinterleuthner, die Sprecherin der Schuldenberatung der bayerischen Caritas, wundert das nicht. Denn für die Verkürzung auf drei Jahre müssen die Schuldner nicht nur 35 Prozent ihrer Schulden zahlen können, sondern auch die Verfahrenskosten.

"Die Kosten des Verfahrens sind sehr hoch, also muss man davon ausgehen, dass die meisten um die 70 Prozent ihrer Gesamtschulden innerhalb von drei Jahren bezahlen müssen, und das ist kaum jemandem möglich." Regina Hinterleuthner, Schuldenberatung bayerische Caritas

Die Regeln, die die Bundesregierung für eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren aufgestellt hat, seien realitätsfremd, kritisiert die Caritas. Nach Ansicht des Wohlfahrtsverbandes sollten die Schuldner nicht die vollen Kosten vor allem für die Arbeit des Insolvenzverwalters übernehmen müssen.