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Neue Erbschaftsregeln: Bundestag beschließt Jahressteuergesetz

Alle Jahre wieder werden noch ausstehende Änderungen am Steuerrecht in einem Gesetz zusammengefasst. Doch diesmal geht die Regelung über das übliche Sammelsurium hinaus. Das Paket enthält dicke Brocken, die Steuerzahler und Firmen betreffen.

Der Parlamentsbetrieb bringt nicht nur Gesetze hervor, sondern auch Wortschöpfungen. "Omnibusverfahren" ist so ein Begriff, der außerhalb der Gesetzgebung wohl nur wenigen etwas sagt. Gemeint ist, dass mehrere Änderungsvorhaben in einem Sammelgesetz aufgenommen werden – vergleichbar mit Passagieren, die in einen Bus steigen. Ein Beispiel für das Omnibusverfahren ist das Jahressteuergesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat.

Steuerentlastungen für Arbeitnehmer

Das Paket enthält eine Reihe von Regelungen, die Steuererleichterungen, aber auch Mehrbelastungen mit sich bringen. Steuerzahler werden zum Beispiel entlastet, wenn sie zuhause ein Arbeitszimmer nutzen und es bei der Steuererklärung geltend machen.

Aufwendungen für ein solches Zimmer sind in Zukunft auch dann absetzbar, wenn für die berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Vorausgesetzt, das häusliche Arbeitszimmer spielt eine zentrale Rolle im Job-Alltag. Alternativ kann in solchen Fällen künftig auch ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.260 Euro im Jahr geltend gemacht werden.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Damit will die Ampel-Koalition vermeiden, dass die betreffenden Steuerzahler schlechter gestellt werden als diejenigen, die auf die Homeoffice-Pauschale setzen. Auch bei diesem Instrument gibt es Änderungen: Die Homeoffice-Pauschale wird auf sechs Euro pro Tag angehoben. Bisher waren es fünf. Sie kann insgesamt für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden.

Aus Sicht der Grünen hat die Neuregelung auch einen Umwelt-Aspekt: Wie der Regensburger Abgeordnete Stefan Schmidt in der Bundestagsdebatte sagt, setzt die Ampel steuerliche Anreize dafür, "auf das tägliche Pendeln zu verzichten". Damit passe man das Steuerrecht an die moderne Arbeitswelt an, so Schmidt.

Einnahmen aus kleinen Solaranlagen steuerfrei

Eine weitere Änderung betrifft den Arbeitnehmerpauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Sie steigt auf 1.230 Euro. Auch der Sparer-Pauschbetrag wird erhöht: auf 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für Eheleute und Lebenspartner. Bis zu dieser Grenze müssen Sparer und Anleger Kapitalerträge nicht versteuern.

Außerdem kann mit einer Entlastung rechnen, wer eine Solarstromanlage auf dem Dach hat. Auf Einnahmen aus kleinen Photovoltaik-Anlagen fallen keine Steuern mehr an – und das rückwirkend zum Anfang dieses Jahres. Und für Kauf und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt fällt ab nächstem Jahr die Umsatzsteuer weg.

Neue Regeln für Immobilien-Erbschaften sorgen für Kritik

Diese und andere Entlastungen, die das Jahressteuergesetz vorsieht, sind im Bundestag weitgehend unstrittig. Auch wenn die Opposition nicht so weit geht, das Gesetz als "Entlastungspaket vier" zu bezeichnen, wie es der Grünen-Politiker Schmidt tut. Strittig sind vor allem zwei Punkte: das Abschöpfen von Übergewinnen und die neuen Regeln für das Vererben von Immobilien.

Wer eine Wohnung oder ein Haus erbt und nicht selbst darin wohnt, muss dafür unter Umständen künftig mehr Steuern zahlen. Denn mit dem Jahressteuergesetz wird die Steuerbemessung stärker daran ausgerichtet, wie sich der Wert der jeweiligen Immobilie entwickelt hat. Das sorgt beispielsweise in Südbayern, wo die Preise für Wohnungen, Häuser und Grundstücke in den vergangenen Jahren besonders zugelegt haben, für Unruhe unter Immobilienbesitzern und deren Erben.

CSU wirft FDP "Wahlbetrug" vor

Die Union wertet die Neuregelung als Steuererhöhung durch die Hintertür. Der CSU-Politiker Sebastian Brehm wirft der FDP "Wahlbetrug" vor, weil die Liberalen Steuerhöhungen immer wieder ausgeschlossen haben.

"Sie greifen tief in die Geldbeutel der Menschen und nehmen das hart Ersparte weg", ruft der Nürnberger Abgeordnete den Ampel-Fraktionen zu. Aus dem Regierungslager wird der Eindruck zurückgewiesen, es handle sich um eine Steuererhöhung.

Union gegen Übergewinnsteuer, Linke will mehr

Auch das befristete Abschöpfen krisenbedingter Gewinne von Öl- und Gaskonzernen kritisiert Brehm. Er verweist auf eine zurückliegende Anhörung von Sachverständigen, die die Übergewinnsteuer als verfassungswidrig eingestuft hätten. Jörn König von der AfD spricht in diesem Zusammenhang von einem Skandal. Der Linken wiederum gehen die Ampel-Pläne nicht weit genug. Nach Ansicht des Abgeordneten Christian Görke sollte deutlich mehr Geld als die erwarteten ein bis drei Milliarden Euro von Konzernen abgeschöpft werden.

Am Ende beschließt der Bundestag das Jahressteuergesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP. CDU und CSU votieren mit Nein. AfD und Linke enthalten sich.

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