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Nato: Für Guam gilt keine offizielle Beistandspflicht

Nato: Für Guam gilt keine offizielle Beistandspflicht

Im Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf die Insel Guam wären Nato-Staaten nicht verpflichtet, die Amerikaner militärisch zu unterstützen, das bestätigte ein Nato-Sprecher. Guam gehört nicht zu dem Gebiet, für das die Beistandspflicht gilt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Demnach wäre es eine rein politische Entscheidung, ob die Alliierten bei einem Angriff gegen die etwa 2000 Kilometer östlich der Philippinen gelegene Insel den Bündnisfall nach Artikel 5 ausrufen.

In Artikel 5 des Nordatlantikvertrag haben die Verbündeten festgelegt, "dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen (...) als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird."

Gebietseinschränkung im Nato-Vertrag

In Artikel 6 wird dann allerdings eine Gebietseinschränkung vorgenommen. Demnach gilt als bewaffneter Angriff im Sinne des Artikels 5 jeder bewaffnete Angriff auf das Gebiet eines der Nato-Staaten in Europa oder Nordamerika sowie auf das Gebiet der Türkei "oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses."

Da die Insel Guam südlich des Wendekreises des Krebses - auch nördlicher Wendekreis genannt - liegt, ist sie in dieser Definition nicht miteingeschlossen.

In Nato-Kreisen wird allerdings betont, dass es wenig wahrscheinlich ist, dass Bündnispartner unter Verweis auf diese Formulierungen den USA die Unterstützung verweigern.