"Mein Mandant wird sich sowohl zur Person wie auch zur Sache äußern", sagte sein Verteidiger heute zum Prozessauftakt. Zugleich beantragte er den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Angaben des jungen Flüchtlings zu seinen persönlichen Verhältnissen. Die Verhandlung wurde für eine knappe Stunde unterbrochen.
Während der etwa zehnmonatigen Untersuchungshaft hatte K. keinerlei Angaben gemacht. Laut Anklage hatte der Beschuldigte der 19-Jährigen aufgelauert, sie vom Rad gerissen, gebissen und gewürgt. Er vergewaltigte sie und legte die bewusstlose Frau im Fluss Dreisam ab - laut Staatsanwalt wollte er, dass sie ertrank und außerdem Spuren an ihr verwischen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung für den Angeklagten.
Zwei Gutachten sollen Alter des Angeklagten bestimmen
Die Verhandlung wird vor der Jugendkammer des Gerichtes geführt. Neben der Identität des Angeklagten, der keine Papiere hat, ist auch sein Alter völlig unklar. Während er angibt, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein, hält die Staatsanwaltschaft ihn für mindestens 22. Zwei Altersgutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Hussein K. soll nach Angaben des Gerichts im Iran geboren sein. Bisher hieß es, er stamme aus Afghanistan.