Nur Stunden nach einer aufsehenerregenden Fahndung mit Fotos eines missbrauchten kleinen Mädchens haben die Ermittler nach eigenen Worten Opfer und Täter identifiziert. Die Fahndung im Fall des schweren sexuellen Missbrauchs des zuvor unbekannten Kindes sei erfolgreich beendet, teilte das Bundeskriminalamt (BKA) am Montagabend über Facebook mit.
Die Ermittler waren am Montag mit Fotos eines Mädchens an die Öffentlichkeit gegangen, das sie auf ein Alter von vier bis fünf Jahren schätzten. Der bis dahin noch unbekannte Beschuldigte soll das Kind zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 mehrfach schwer sexuell missbraucht haben. Er soll Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs gemacht und diese anschließend auf einer kinderpornografischen Plattform im sogenannten Darknet verbreitet haben.
Details zu Kind und Täter werden wohl morgen genannt
Details zu dem Kind und zum Tatverdächtigen nannte das BKA am Abend nicht. An diesem Dienstag wolle die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in einer Pressemitteilung Näheres bekanntgegeben, hieß es. Das Social-Media-Team des BKA bat darum, Bilder des Kindes, die während der Fahndung online geteilt wurden, aus Gründen des Opferschutzes nun zu löschen.
Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den ungewöhnlichen Schritt, Fotos vom Opfer zu veröffentlichen, folgendermaßen begründet: "Das ist die letzte Maßnahme, um den Täter zu identifizieren. Darauf greifen wir nur zurück, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht zum Ziel geführt haben." Zudem sei Dringlichkeit geboten. "Wir gehen davon aus, dass das Kind weiter dem Zugriff des Täters ausgesetzt ist", hatte Ungefuk gesagt. BKA und ZIT gingen davon aus, dass der Missbrauch in Deutschland stattfand, wie es in einer Mitteilung am Montagvormittag hieß. Weiter eingrenzen lasse sich der Ort nicht, sagte der Oberstaatsanwalt. Der Verdächtige agiere äußerst vorsichtig, Bild- und Videoaufnahmen von ihm lägen nicht vor. Deswegen habe das Amtsgericht Gießen die Öffentlichkeitsfahndung mit Bildaufnahmen des Opfers angeordnet.