Ein Besucher schaut sich im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden um (Archivbild)
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Ein Besucher schaut sich im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden um (Archivbild)

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Millionendiebstahl aus Dresdner Grünem Gewölbe: Täter verurteilt

Es war ein geradezu spektakulärer Coup: 2019 erbeuteten Diebe des Berliner Remmo-Clans beim Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden Juwelen im Millionenwert. Jetzt wurden fünf der sechs Angeklagten zu mehrjährigen Haft- und Jugendstrafen verurteilt.

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Wegen des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat das dortige Landgericht fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan verurteilt. Die Richter verhängten am Dienstag Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht hatte.

Historische Schmuckstücke gestohlen

Seit Januar 2022 hatte das Landgericht wegen des Diebstahls von 21 historisch wertvollen Schmuckstücken mit einem geschätzten Versicherungswert von mindestens 116 Millionen Euro verhandelt. Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt, einige der im November 2019 gestohlenen Teile fehlen immer noch.

Deal: Rückgabe des Schmucks gegen mildere Strafe

Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte zustimmten. Sie gestanden eine Tatbeteiligung. Im Gegenzug zur Rückgabe des Schmucks und glaubhaften Geständnissen wurden ihnen mildere Strafen in Aussicht gestellt.

Für drei inzwischen 26, 27 und 29 Jahre alte Männer aus der bekannten arabischstämmigen Großfamilie verhängte die Strafkammer Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten, sechs Jahren und zwei Monaten sowie fünf Jahre und zehn Monate. Die ausgesprochenen Jugendstrafen fünf Jahre sowie vier Jahre und vier Monate. Zudem müssen sie für die Beschädigungen am Schloss und der Vitrine aufkommen. Die Urteile ergingen unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft: Erhebliche kriminelle Energie festzustellen

Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Angeklagte sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe und für einen weiteren fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Für zwei weitere Angeklagte wurden jeweils Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren beantragt. Aus Sicht der Ankläger gingen die Täter "mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vor".

Bei dem Einbruch waren am 25. November 2019 innerhalb weniger Minuten aus dem Historischen Grünen Gewölbe im Dresdner Residenzschloss 21 Schmuckstücke gestohlen worden. 18 Teile sind inzwischen zurückgekehrt. Die Täter verursachten darüber hinaus über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.

Sachsens Kulturministerin erleichtert über Urteil

Die sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch hat erleichtert auf den Abschluss des Prozesses reagiert. Die CDU-Politikerin zeigte sich nach der Urteilsverkündung froh und dankbar, dass es den Ermittlungsbehörden im Rahmen des Verfahrens gelungen war, einen erheblichen Teil des Diebesgutes sicherzustellen. "Damit wurde ein Teil der Wunde in unserem Staatsschatz wieder geschlossen, und die Täter wurden rechtmäßig verurteilt", betonte Klepsch.

Ungeachtet des Urteils werde der Freistaat Sachsen aber prüfen, ob weitere rechtliche Ansprüche in einem zivilrechtlichen Prozess geltend gemacht werden, kündigte die Kulturministerin an. Sie bezog sich dabei auf den Schaden für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden durch die nicht zurückgegebenen Schmuckstücke.

Neues Sicherheitskonzept soll Wiederholung verhindern

Klepsch freut sich nach eigenen Worten darauf, wenn nach Abschluss des Verfahrens die entwendeten Schmuckstücke wieder der Öffentlichkeit präsentiert werden können. Die Ministerin verwies darauf, dass das Sicherheitskonzept an vielen Stellen angepasst wurde, unter anderem durch eigene Wachleute. Auch die Verteidigung der Angeklagten verwies in ihrer Plädoyer drauf, dass mangelnde Sicherheit des Museums die Tatausführung "zumindest begünstigt habe".

Mit Informationen von AFP, dpa, epd

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