Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff stellt Tätigkeitsbericht v

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Informationsfreiheitsgesetz: Mehr Bürger fordern Akteneinsicht

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2016-2017 vorgestellt. Ein Trend: Das Informationsfreiheitsgesetz wird immer besser genutzt - mehr Bürger verlangen Zugang zu amtlichen Informationen.

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Immer mehr Bürger verlangen Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat sich in den vergangenen Jahren erneut gesteigert, wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Mittwoch bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit in Berlin sagte.

Anträge auf hohem Level stabilisiert

So steigerte sich die Zahl der Anträge im jetzigen Berichtszeitraum 2016/2017 gegenüber den beiden vorherigen Jahren von 18.000 auf 21.000. Die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) habe sich "auf hohem Level stabilisiert", sagte Voßhoff bei der Vorstellung des Berichts. Im Zeitraum der beiden vorangegangenen Tätigkeitsberichte zur Informationsfreiheit zwischen 2012/2013 und 2014/2015 hatte sich die Zahl der Anträge fast verdoppelt.

Stark nachgefragt: Bundestag und Bundesfinanzministerium

Häufig angefragte Einrichtungen sind ihren Angaben zufolge unter anderem der Bundestag, aber auch die Bundesministerien für Finanzen und Arbeit. Ein Problem sieht Voßhoff im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Aufgrund der geltenden Gesetze dürfe sie bei Bürgeranfragen zu diesem Themenbereich nicht die Hilfestellung geben, die sie als Ombudsfrau nach dem IFG leisten könne. Dies solle geändert werden. Als Beispiel nannte sie Anfragen an Behörden zum Gehalt des Unkrautvernichters Glyphosat in der Muttermilch. Voßhoff will außerdem die Anträge vereinfachen.

Voßhoff: Anträge einfacher gestalten, etwa über zentrale Online-Plattform

Dafür könnte eine staatliche Plattform eingerichtet werden, auf der Anfragen zentral gestellt werden. Das Informationsfreiheitsgesetz war am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Danach können Bundesbürger ebenso wie Ausländer ohne Begründung Akteneinsicht beantragen. Nur in bestimmten Fällen kann eine Offenlegung von Daten abgelehnt werden, etwa wenn sicherheitsrelevante Informationen betroffen sind.