Eine Pflegerin spricht mit der Bewohnerin eines Pflegeheimes (Symbolbild).
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Eine Pflegerin spricht mit der Bewohnerin eines Pflegeheimes (Symbolbild).

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Ungeimpfte im Gesundheitssektor können vorerst weiterarbeiten

Die Bundesregierung räumt einem Medienbericht zufolge ein, dass die Impfpflicht im Gesundheitssektor ab Mitte März nicht konsequent umgesetzt werden kann. Demnach können Ungeimpfte vorerst weiterhin in Kliniken und Pflegeeinrichtungen arbeiten.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt am 16. März offiziell in Kraft. Einem Medienbericht zufolge können Ungeimpfte auch bis zu einer Behördenentscheidung weiter in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Nachrichtenportal "Business Insider" am Montag: "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betreuungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden."

Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Dabei würden alle "Umstände des Einzelfalles" berücksichtigt.

  • Zum Artikel "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur möglichen Impfpflicht"

Zweifel an Umsetzbarkeit der berufsbezogenen Impfpflicht

Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeitenden in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen. Einzige Ausnahme: medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es aber bereits seit Wochen.

Die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, erklärte der "Rheinischen Post" gegenüber, dass die Gesundheitsämter momentan davon ausgingen, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen werde.

Einzelfallprüfungen bei den Gesundheitsämtern

Dies bedeute der Amtsärzte-Vertreterin zufolge "eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls". Die Gesundheitsämter könnten das "nicht zeitnah bewältigen", warnte sie. Das Verfahren bis zu einem Beschäftigungsverbot könne sich zudem hinziehen: Bei fehlendem Nachweis erfolge erst eine Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten, dann sei eine Anhörung vorgesehen, schilderte Bruns-Philipps der Zeitung.

Regierungs-Plan: Neues Meldesystem und Impfangebote

Auf das Problem der fehlenden Umsetzbarkeit will das Bundesgesundheitsministerium laut "Business Insider" mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten reagieren. Einen entsprechenden Antrag präsentierte das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag.

In dem Antrag wird laut "Business Insider" vorgeschlagen, ein "möglichst flächendeckendes Impfquoten-Monitoring in den genannten Einrichtungen" durchzuführen. Dem Portal zufolge sollen die Länder jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln.

Impfstoff Novavax zur Verfügung stellen

In denjenigen Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote soll es dem Antrag zufolge dann die Aufgabe der Länder sein, "erneut gezielte Impfangebote z.B. durch das Aufsuchen mit mobilen Impfteams zu unterbreiten". Der Bund soll die Länder dabei unterstützen, indem er eine "neu aufgelegte Informationskampagne auf allen Kanälen breit ausrollt" und den Ländern den Impfstoff von Novavax "schnellstmöglich als gesondertes Kontingent zur Verfügung stellt".

Der Novavax-Impfstoff ist proteinbasiert, was eine seit langem bekannte Methode ist. Daher könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die Vorbehalte gegen neuartige mRNA- und Vektorimpfstoffe haben.

Krankenhausgesellschaft: Fristen verlängern

Angesichts der Probleme schlug der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, vor, die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. "Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impfpflicht", sagte er der "Rheinischen Post". Allerdings seien "wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen".

Wenn das Gesundheitsamt für einen ungeimpften Mitarbeiter ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde der Betroffene von der Arbeit freigestellt, selbstverständlich ohne Lohnfortzahlung, sagte Gaß weiter.

"Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden", sagte er der Zeitung. "In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten." Zugleich forderte der DKG-Chef arbeitsrechtliche Sicherheit, um ungeimpften Mitarbeitern auch kündigen zu können.

Unfallklinik Murnau: Keine Kündigungen wegen fehlender Impfungen

Unterdessen teilte die berufsgenossenschaftliche Unfall-Klinik Murnau mit, dass die Klinik keine Mitarbeiter kündigen werde, die mit dem Stichtag 16. März nicht geimpft seien. Es wäre nach Angaben von Geschäftsführerin Sarah Heinze nicht nachvollziehbar, warum diese Gruppe der Mitarbeitenden vom Dienst frei gestellt werden sollte. Die Klinik werde abwarten, was das Gesundheitsamt nach dem Stichtag 16. März verfügen werde, hieß es. Die Klinikleitung rechnet mit etwa zehn Prozent nicht geimpften Mitarbeitenden bei insgesamt 2.300 Beschäftigten.

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