Gerhard Schröder (SPD) will die vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien nicht ungeprüft hinnehmen und sucht nun das Gespräch mit dem Gremium. Der Beschluss des Ausschusses sei "evident rechts- und verfassungswidrig", heißt es in einem Schreiben von Schröders Rechtsanwalt an den Vorsitzendenden des Haushaltsausschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU).
Schröders Anwalt fordert "prüffähigen Bescheid"
Der Anwalt forderte im Namen seines Mandanten das Gremium auf, ihm einen "prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid" zuzustellen. Schröder habe "über die Medien" erfahren, dass sein Büro "ruhend gestellt" werden solle und die dem Büro zugeordneten Stellen abgewickelt werden sollten.
Dieser Entscheidung liege die Feststellung zugrunde, dass Schröder keine 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' mehr wahrnehme, heißt es in dem Schreiben. Diese Feststellung werde nicht näher begründet und auch nicht definiert, was unter solchen Verpflichtungen verstanden werde. Ein solcher Beschluss des Haushaltsausschusses sei daher rechtswidrig.
Eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen Hetzjagd" nicht an vorderster Front. Man würde "sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' finden zu können".
Weiterhin Anrecht auf Personenschutz und Ruhegehalt
Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder in der Kritik. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nahm der Druck auf ihn weiter zu. Es wurden mehrere Anträge zum Parteiausschluss gestellt.
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin.
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