Der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, Rolf Gaßmann, sprach von einem "wichtigen Erfolg für Wohnungssuchende". Der Verein hatte zusammen mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Makler geklagt. Dieser hatte von Interessenten pro Besichtigung eine Gebühr von knapp 35 Euro erhoben.
Der Mieterverein warf dem Mann vor, auf diese Weise Maklergebühren von potenziellen Mietern erschlichen zu haben. Solche Gebühren sind seit Sommer 2015 eigentlich vom Vermieter zu zahlen. Laut Landgericht ist bislang bundesweit kein anderes Urteil dieser Art bekannt.
Wer bestellt, der bezahlt
Zusammen mit der Mietpreisbremse war am 1. Juni 2015 auch eine Regelung in Kraft getreten, nach der Vermieter die Maklergebühren nicht mehr auf den Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, gilt jetzt das sogenannte Bestellerprinzip: "Wer bestellt, der bezahlt."
Erhebliche Umsatzeinbußen für Makler
Das neue Prinzip funktioniert aus Sicht des Deutschen Mieterbundes gut. Fest steht aber auch, dass das Bestellerprinzip bei Maklern zu erheblichen Umsatzverlusten geführt hat, da Vermieter nun eher dazu neigen, sich ihre Mieter selbst zu suchen. Einige wenige "schwarze Schafe" unter den Maklern versuchen daher, den Mieter auf Umwegen trotzdem zur Kasse zu bitten. Der Mieterverein warnt zum Beispiel vor Wohnungsangeboten, die unzulässigerweise an eine "Vertrags- oder Schreibgebühr" gebunden sind.