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Bundesjustizminister Heike Maas (SPD) im Dezember 2017 in Berlin

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Maas zu Hass im Netz: "Meinungsfreiheit ist kein Freibrief"

Maas zu Hass im Netz: "Meinungsfreiheit ist kein Freibrief"

Bundesjustizminister Maas hat das neue Gesetz gegen Hass im Internet gegen die Kritik der AfD verteidigt. Die Meinungsfreiheit erlaube zwar auch hässliche Äußerungen, aber es gebe Grenzen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

"Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen", sagte Maas der "Bild"-Zeitung in der heutigen Ausgabe.

Wer strafbare Inhalte im Netz verbreite, müsse von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.

"Angriff auf Meinungsfreiheit anderer"

"Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen", erklärte der SPD-Politiker. Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden, so Maas. "Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten."

Gauland: "Stasi-Methoden"

Auf Grundlage des neuen "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" hatte Twitter einen umstrittenen Tweet der AfD-Politikerin von Storch gelöscht und das Konto zeitweise gesperrt.  AfD-Chef Alexander Gauland hatte daraufhin erklärt, das "Zensurgesetz" des Justizministers zeige schon am ersten Tag des neuen Jahres "seine freiheitsbeschneidende Wirkung" und sprach von von "Stasi-Methoden".

Dienste wie Facebook oder Twitter müssen seit dem 1. Januar klar strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis löschen.