Menschen warten im Corona Impfzentrum Messe Berlin auf ihre Corona-Impfung.
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Menschen warten im Corona Impfzentrum Messe Berlin auf ihre Corona-Impfung.

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Lockerungen für Geimpfte: Ein Flickenteppich droht

Es ist ein dickes Brett und ein kontroverses Thema: die Rückgabe von Grundrechten für Geimpfte. Wie geht’s nachdem Impfgipfel weiter? Und: Droht wieder mal ein Flickenteppich?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Einen Beschluss gibt es noch nicht, dafür aber einen Fahrplan. Mit dieser Aussicht vertröstet die Bundesregierung all jene Geimpfte, die sich schnell Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen erhoffen. Kommende Woche soll nun aus der gemeinsamen Feder von Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium ein Entwurf entstehen.

Der Bundesrat werde darüber am 28. Mai final entscheiden, versprach Gesundheitsminister Jens Spahn in der ARD. Geregelt werden soll dies alles per Verordnung, die Zustimmung des Bundestags ist dafür neben dem Segen der Länderkammer ebenfalls erforderlich.

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Welche Freiheiten werden zurückgegeben?

Welche Freiheiten genau den G-Gruppen, also den Geimpften und Genesenen, zurückgegeben werden, ist noch nicht endgültig beschlossen: In einem Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Wochenende, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, ist sehr konkret die Rede davon, dass Menschen, von denen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, auch ohne tagesaktuellen Test Geschäfte oder Friseur-Läden betreten könnten.

Die Quarantäne- und Test-Pflicht nach der Rückkehr von Auslandsreisen entfiele. Kaum denkbar ist jedoch, dass exklusiv für Geimpfte Museen oder Fitnessstudios ihre Türen öffnen. Masken- und Abstandspflicht werden ohnehin bleiben.

Ein Freiheits-Flickenteppich droht

Die Gefahr, dass eine Art Freiheits-Flickenteppich für Geimpfte entsteht, scheint jedoch kaum gebannt: Zumindest bis es per neuer Verordnung eine bundeseinheitliche Regelung gibt. So hat etwa Mecklenburg-Vorpommerns Landeschefin Manuela Schwesig angekündigt, für Geimpfte die Testpflicht beim Zoo-Baumarkt oder Friseur-Besuch bereits zum 1. Mai aufheben zu wollen.

Die Bundesländer regeln die Anti-Corona-Maßnahmen jeweils in eigenen Verordnungen. Dabei müssen sie im Bund für alle beschlossenes Recht natürlich umsetzen. Einen gewissen Spielraum nehmen sie sich aber heraus. So ist etwa im vor wenigen Tagen beschlossenen Infektionsschutzgesetz noch nicht eindeutig geregelt, welche Freiheiten etwa Geimpfte genießen sollen. Es ist lediglich die Rede davon, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung Ausnahmen und Erleichterungen beschließen kann. Genau das hat sie nun vor.

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