Das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts gegen den 27-jährigen Ahmad A. erging wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Ein Toter und sechs Verletzte
A. hatte am 28. Juli 2017 in und vor einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek auf Kunden und Passanten eingestochen. Ein Mann starb, sechs Menschen wurden verletzt. Der abgelehnte Asylbewerber aus den Palästinensergebieten hatte im Prozess gestanden. Seine Tat sei ein Beitrag zum weltweiten Dschihad gewesen. Ein psychiatrischer Gutachter hielt den Mann für voll schuldfähig.
Täter entschuldigt sich
In seinen ersten Vernehmungen hatte er laut Aussage eines Polizisten stolz auf seine Taten gewirkt. Im Prozess erschien er zunächst teilnahmslos. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung aber entschuldigte er sich erstmals bei den Opfern und ihren Familien, die noch heute unter den Folgen der Tat leiden. Sein Verteidiger betonte, Ahmad A. sei inzwischen ein anderer Mensch.
OLG folgt Forderungen der Anklage
Mit seinem Urteil folgte das OLG den Forderungen der Anklage. Diese hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung regte an, diesen Punkt zu überdenken, nannte ansonsten aber keine konkrete Strafmaßforderung.