"Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, das hat die Landesregierung gemacht", sagte Laschet in Berlin vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums. "Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät", sagte Laschet zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt.
"Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist." Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen
Widersprüchliche Entscheidungen der Richter
Das Oberverwaltungsgericht werde den Fall nun prüfen, so Laschet. Er wies auch darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf. das nun die Rückholung von Sami A. aus Tunesien verlangt, in diesem Fall zwei unterschiedliche Entscheidungen innerhalb einer Woche getroffen habe. Laschet spielt damit darauf an, dass eine Kammer des Gerichts einen Antrag gegen die Androhung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum am Mittwoch vor der Abschiebung abgelehnt hatte: "Wenn zwei Kammern eines gleichen Verwaltungsgerichts so entscheiden, wird da mancher seine Fragen haben", so Laschet. Politik müsse außerdem schnell handeln.
Beschwerde bei der nächsten Instanz
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war. Das Gericht will nun, dass Sami A. zurückgeholt wird. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen.