Vor der Schaltkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Corona am Mittwoch haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis mindestens 20. Dezember, eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und auch Regeln für die Weihnachtstage sowie Silvester verständigt. Auch beim Thema Schule haben die Länder einen Kompromiss gefunden. Die Vorschläge im Überblick:
Zehn Personen an Weihnachten und Silvester
Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen sich maximal zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen dürfen, "Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen", heißt es in einer Beschlussvorlage, die dem BR vorliegt.
Dies soll mit einem Appell verbunden werden, sich - "wo immer möglich" - vor und nach den Feiertagen "in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben". Unterstützt werden soll das gegebenenfalls durch ein Vorziehen der Weihnachtsferien. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Morgen bereits an, dass der letzte Schultag vor Weihnachten am 18. statt am 22. Dezember sein soll.
Kein generelles Verbot von Feuerwerk
Für Silvester wird laut Beschlussvorlage zwar empfohlen, auf Feuerwerk zu verzichten - verboten werden Böller und Raketen aber nicht. Ein solches Verbot hatten die SPD-geführten Länder zunächst gefordert, hier konnten sich offenbar unionsgeführten Länder durchsetzen. Allerdings soll auf belebten Plätzen und Straßen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Auch öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen verboten werden.
Beschränkungen für Weihnachtsgottesdienste?
Da Gottesdienste im aktuellen Teil-Lockdown - anders als im Frühjahr - erlaubt sind, planen die christlichen Kirchen bereits ihre Zusammenkünfte an den Weihnachtstagen. Hier wollen die Länder dem Papier zufolge aber noch "das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen". Denn es gelte, religiöse Treffen mit Großveranstaltungscharakter zu vermeiden. Wie die "Vereinbarungen" aussehen könnten, wird in der Beschlussvorlage nicht erläutert.
Maskenpflicht für Schüler ab der 7. Klasse auch im Unterricht
Krippen, Kindergärten und Schulen sollen nach dem Willen der Länder geöffnet bleiben. Die Ministerpräsidenten verständigten sich aber darauf, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 1000.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von mehr als 50 alle Schüler ab der 7. Klasse auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Eine Maskenpflicht für Grundschüler sowie Fünft- und Sechstklässler "kann eingeführt werden".
In besonderen Infektionshotspots soll es für höhere Klassenstufen einen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht geben. Schülerfahrten und internationaler Austausch sollen grundsätzlich untersagt bleiben. Um Infektionsketten aufzudecken, sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden.
Teil-Lockdown vorerst bis 20. Dezember verlängert
Bereits am Montag war bekannt geworden, dass nach dem Willen der Länder der Teil-Lockdown über den November hinaus vorerst bis 20. Dezember verlängert werden soll. Damit müssten Kulturstätten, Freizeiteinrichtungen und Restaurants mindestens drei weitere Wochen geschlossen bleiben. Auch Amateurmannschaften müssen weiterhin pausieren. Sollte in einem Bundesland die Sieben-Tage-Inzidenz konstant auf einen Wert deutlich unter 50 sinken, sind dort Lockerungen möglich.
Wegen des noch immer hohen Infektionsgeschehens gehen die Länder dem Papier zufolge allerdings davon aus, dass "umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden". Der Teil-Lockdown soll vor Weihnachten erneut überprüft werden.
Hilfsprogramme werden ausgedehnt
Angesichts der Verlängerung des Teil-Lockdowns soll auch die finanzielle Unterstützung für die von den Schließungen betroffenen Betrieben, Unternehmen, Einrichtungen, Selbstständigen und Vereinen ausgedehnt werden: Nach den November- soll es also auch Dezemberhilfen geben.
Maskenpflicht wird erweitert
Die Geschäfte können weiter geöffnet bleiben, aber die Maskenpflicht wird erweitert: Ab 1. Dezember muss auch vor Einzelhandelsläden und auf Parkplätzen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Kontaktbeschränkungen: Treffen nur von maximal fünf Personen
Von 1. Dezember an sollen die Kontaktbeschränkungen verschärft werden: Bis kurz vor Weihnachten sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, Kinder bis 14 Jahre sollen davon ausgenommen bleiben. Bisher liegt die Obergrenze bei zehn Menschen.
Keine Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich keine Präsenzveranstaltungen mehr anbieten, sondern komplett auf "digitale Lehre umstellen". Ausnahme soll es nur für Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen geben.
Appell an Arbeitgeber
Nach dem Willen der Länder sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit von Betriebsferien vom 23. Dezember bis 1. Januar prüfen. Alternativ sollen sie "großzügige Homeoffice-Lösungen" anbieten, damit bundesweit möglichst viele Menschen daheimbleiben können.
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