Wer unter Erkältungsbeschwerden leidet, kann sich auch weiterhin per Telefon und ohne Arztbesuch krankschreiben lassen. Die Regelung dafür wäre eigentlich Ende November ausgelaufen, jetzt hat sie der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verlängert - und zwar bis Ende März 2023.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinig ohne Arztbesuch
Versicherte können dadurch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen leichter Atemwegserkrankungen weiterhin für bis zu sieben Tage nach telefonischer Befragung durch Ärztinnen und Ärzte erhalten. Diese können zudem für bis zu sieben Kalendertage verlängert werden.
Eine Krankschreibung per Telefon war im Frühjahr 2020 eingeführt worden, im Juni 2022 lief die Regelung zunächst aus, wurde dann aber wieder eingeführt.
Auch Grippesaison verlangt Vorkehrungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte, es sei im Moment schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickeln. "Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison", sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.
Volle Wartezimmer vermeiden
Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.
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