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Krankenkassen müssen zügig über Leistungen entscheiden

Krankenkassen müssen zügig über Leistungen entscheiden

Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Patienten gegenüber Krankenkassen gestärkt. Lassen sich gesetzliche Krankenversicherungen für die Genehmigung eines Antrags auf Kostenübernahme zu viel Zeit, gilt der Antrag als genehmigt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Laut Gesetz müssen die Krankenkassen zügig über Leistungsanträge entscheiden - in der Regel innerhalb von drei Wochen. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Versäumt die Kasse diese Fristen, gilt der Antrag als genehmigt. In den beiden vor Gericht verhandelten Fällen hatten die Klägerinnen nach einer massiven Gewichtsabnahme eine operative Straffung der Bauchhaut beantragt. Die Krankenkasse ließ sich jedoch zu viel Zeit - in einem Fall über acht Wochen.

Anträge fristgerecht bearbeiten

Nach dem aktuellen Urteil müssen die Kassen hinnehmen, dass sie für medizinische Leistungen aufkommen müssen, wenn sie den Kostenantrag zu spät bearbeiten. Nach geltendem Recht gilt ein Leistungsantrag automatisch als genehmigt, wenn die Kassen nicht rechtzeitig darüber befinden.